
Corona-Schutzimpfung für über 80-Jährige - Kritik an Impfstrategie des Bundes
Ab heute, Freitag 15. Jänner, ist eine Anmeldung beim Land Oberösterreich für alle Personen über 80 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Wels haben und...
Ab 15.01.2021: Anmeldung für Welser über 80 Jahren, die nicht in einer städtischen oder privaten Einrichtung der Seniorenbetreuung leben, möglich.
Von Montag, 11. Jänner bis inkl. Sonntag, 28. Februar besteht die Möglichkeit zur Vormerkung für Krabbelstuben, Kindergärten und Horte in der Stadt.
Bis einschließlich Freitag, 23. April kann der der Antrag gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dass Füttern von Tieren im gesamten Stadtgebiet ist daher unbedingt zu unterlassen! Private Halter können ihre Tiere impfen lassen.
Sie wurden positiv auf COVID-19 getestet oder sind Kontaktperson eines Infizierten? Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick.
Fakten und Sicherheitsbestimmungen in 16 Sprachen. Verlinkung zur Website des Österr. Integrationsfonds.
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Eine Anmeldung für Personen über 80 Jahren (Hauptwohnsitz Wels und nicht in einer städtischen oder privaten Einrichtung der Seniorenbetreuung lebend) zur Corona-Schutzimpfung ist ab Freitag, 15. Jänner 2021 (ab 14:00 Uhr) telefonisch unter +43 732 7720 78700 oder online über die Website "Oberösterreich impft - Infoplattform zur Corona-Schutzimpfung" möglich. Bitte um Beachtung: Die Organisation sowie die Terminvereinbarung bzw. -vormerkung erfolgt ausschließlich über das Land OÖ.
Die Coronaschutzimpfung ist kostenlos und nicht verpflichtend! Sollten Sie sich impfen lassen wollen, erhalten aber für die genannten Zeitpunkte keinen Termin mehr, nutzen Sie die Möglichkeit der Vormerkung. Die Impfungen werden nach Erhalt neuer Impfdosen schnellstmöglich fortgesetzt. Weitere Informationen unter land-oberoesterreich.gv.at/ooe-impft oder unter wels.at/coronavirus.
Bitten beachten Sie, dass die Gebührenpflicht als auch die kostenlosen Kurzparkzonen im Welser Stadtgebiet aktuell nicht aufgehoben sind!
Aufgrund der aktuellen Vorschriften gilt ein eingeschränkter Parteienverkehr in den Amtsgebäuden der Stadt von Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr.
Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr finden nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung statt. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Kontaktadressen: