Meldeauskunft, Meldebestätigung und Meldezettel
Meldeauskunft
Jede Person kann von der Meldebehörde Auskunft verlangen, ob und wo im Bundesgebiet ein bestimmbarer Mensch angemeldet ist. Für die Auskunft müssen Vor- und Familienname sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort oder der bisherige Wohnsitz bekannt sein. Die Auskunft kann jede Meldebehörde in Österreich mit Hilfe des Zentralen Melderegisters erteilen.
Die Meldeauskunft ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.