Flächenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept
Der Flächenwidmungsplan (FLÄWI) samt Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK) ist ein gesetzlich verankertes Planungsinstrument der örtlichen Raumordnung. Im Sinne des Gesetzes bedeutet örtliche Raumordnung, "den Gesamtraum und seine Teilräume vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. Dabei sind die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu beachten" (ÖROG 1994, i.d.g.F.).
StBDir. DI Dr. Wolfgang Pichler
Stadtentwicklung