Barrierefreiheitserklärung für www.wels.gv.at
Erklärung der Barrierefreiheit
Die Stadt Wels ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Oberösterreichs §15b idgF (OÖ. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Site www.wels.gv.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
- Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
- Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die keinen aussagekräftigen Alternativtext haben.
- Es gibt informationstragende Nicht-Text-Inhalte, die keinen Alternativtext haben.
- Es gibt dekorative Nicht-Text-Inhalte, die einen Alternativtext haben.
- Es gibt Eingabefelder (z.B. beim Eingabefeld der Suche, bei Selectboxes), die keine zugewiesene Beschriftung haben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.3 Anpassbar
1.3.1 Info und Beziehungen
- Es gibt Eingabefelder (z.B. beim Eingabefeld der Suche, bei Selectboxes), die keine zugewiesene Beschriftung haben.
- Es gibt Listen von Elementen (z.B. News-Teaser, Termine), die nicht als Listen ausgezeichnet sind.
- Es gibt Tabellen, bei denen den Header-Zellen kein Gültigkeitsbereich zugewiesen wurde.
- Es gibt Elemente, die eine semantisch falsche Rollenzuweisung haben.
- Es wurden Inhalte als Überschriften deklariert, obwohl es keine Überschriften sind.
1.3.3 Sensorische Eigenschaften
- Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.4 Unterscheidbar
1.4.1 Benutzung von Farbe
- Es gibt Links im Inhalt, die nur durch Farbe codiert und nicht als solche erkennbar sind.
- Es gibt rein farbcodierte Inhalte (z.B. Status bei Initiativ-/Dringlichkeitsanträgen)
1.4.3 Kontrast (Minimum)
- Es gibt Elemente (z.B. Links am Ende der Seite, manche News-Kategorien), bei denen der Farbkontrast nicht passt.
1.4.4 Textgröße ändern
- Der Text kann zumindest im Chrome und im Internet Explorer nicht vergrößert werden, da die Schriftgröße auf dem HTML-Tag in px festgelegt ist.
- Stellt man die Textgröße auf 200%, dann kommt es teilweise zu Überschneidungen und es werden Inhalte abgeschnitten.
1.4.11 Non-Text-Contrast
- Es gibt interaktive Nicht-Text-Elemente, bei denen der Kontrast nicht passt.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich
2.1.1 Tastatur
- Das Mobil-Menü und das Menü lassen sich nur schwer per Tastatur alleine bedienen.
- Es gibt interaktive Elemente (z.B. Seiten-Wahl des Karussells auf der Startseite), die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
- Es gibt interaktive Elemente, bei denen zusätzliche Inhalte eingeblendet werden, wenn man mit der Maus darüber fährt. Fokussiert man diese Elemente per Tastatur, werden die zusätzlichen Inhalte nicht eingeblendet.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar
- Das Zeitlimit des Karussells auf der Startseite kann weder angepasst noch abgeschaltet werden.
2.2.1 Pausieren, beenden, ausblenden
- Das Karussell auf der Startseite kann nicht pausiert werden.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.4 Navigierbar
2.4.1 Blöcke umgehen
- Es gibt keinen Link zum Inhalt unmittelbar nach dem <body>-Tag.
2.4.2 Seite mit Titel versehen
- Es gibt Seiten, bei denen der Seitentitel nicht den Inhalt widerspiegelt.
2.4.3 Fokus-Reihenfolge
- Die Fokus-Reihenfolge ist im Header (Hauptnavigation) etwas unlogisch.
- Es gibt modale Inhalte, bei denen auch der überdeckte Inhalt in der Fokus-Reihenfolge ist.
2.4.4 Linkzweck
- Es gibt Linktexte, die den Linkzweck nicht aussagekräftig beschreiben (auch mehrdeutige Linktexte).
2.4.7 Fokus sichtbar
- Es gibt interaktive Elemente, bei denen der Fokus nicht sichtbar ist.
- Es gibt modale Inhalte, bei denen auch der überdeckte Inhalt in der Fokus-Reihenfolge ist.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.5 Input Modalities
2.5.3 Label in Name
- Es gibt interaktive Elemente, bei denen der visuelle Text nicht im accessible Name vorkommt oder mit diesem zusammenpasst.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.1 Lesbar
3.1.2 Sprache von Teilen
- Es gibt auf Seiten englischsprachige Wörter bzw. Texte, die nicht als Englisch ausgezeichnet sind.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.2 Vorhersehbar
3.2.1 Bei Fokus
- Im Mobil-Menü werden Untermenüpunkte mit kompletter Kontextänderung sofort geöffnet, wenn man diese per Tastatur fokussiert.
3.2.1 Bei Eingabe
- Es gibt interaktive Elemente (z.B. Selectboxes bei Filtern) mit denen man Seiteninhalte einschränken kann. Wählt man bei diesen etwas aus, dann wird ohne Vorwarnung oder einen weiteren Trigger der Inhalt eingeschränkt (z.B. bei der Formularübersicht, bei den Kontakten, bei den Initiativ-/Dringlichkeitsanträgen)
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- Es gibt Eingabefelder (z.B. beim Eingabefeld der Suche, bei Selectboxes), die keine zugewiesene Beschriftung haben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 4.1 Kompatibel
4.1.1 Syntaxanalyse
- Der Sourcecode ist nicht valide.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Es gibt Eingabefelder (z.B. beim Eingabefeld der Suche, bei Selectboxes), die keine zugewiesene Beschriftung haben.
- Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
Es ist geplant, dass bis Ende Dezember 2020 alle Unvereinbarkeiten sukzessive beseitigt werden.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Keine.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare, Landkarten und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich vom Magistrat Wels liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Die Cookie-Hinweisbox ist nicht vollständig konform mit WCAG 2.1 AA. Hierbei handelt es sich um ein eingebettetes Modul eines Fremdanbieters. Es wird daran gearbeitet, dieses Modul durch ein WCAG2.1 AA konformes zu ersetzen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.10.2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem OÖ. ADG §15b zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Fremdevaluierung nach WCAG 2.1 im der Konformitätsstufe AA durch das Kompetenznetzwerk KI-I in Linz im September und Oktober 2020. Überprüft wurden die folgenden Seiten:
- Startseite
- News
- Veranstaltungen
- Formulare
- Ärzte für Allgemeinmedizin
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Leben in Wels
- Familie und Kinder
- Tierheim Arche Wels
- Mitglieder des Stadtsenats
- Amtsblätter der Stadt Wels - 2020
- Organigramm
- Initiativ- und Dringlichkeitsanträge 2020
- Zufallsseite: Sicherheit, 02.10.2020 Parkdeck am Hauptbahnhof: Videoüberwachung wird ausgeweitet
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an oea@wels.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.wels.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wels oea@wels.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die OÖ. Antidiskriminierungsstelle wenden. Die OÖ. Antidiskriminierungsstelle nimmt unter der E-Mail-Adresse as.post@ooe.gv.at (mit Angabe von Vor- und Nachname, persönlichen Kontaktdaten, der betroffenen Webseite, einer genauen Beschreibung der Barriere und ob mit der webseitenbetreibenden Stelle bereits Kontakt aufgenommen wurde) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Diese Beschwerden werden von der OÖ. Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des OÖ. Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land, die Städte bzw. Gemeinden oder einer ihnen zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die OÖ. Antidiskriminierungsstelle den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.