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Beurkundung von Sterbefällen
Sterbefälle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.
Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes ("Totenschein") an das Standesamt weiter.
Die Angehörigen werden gebeten, die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden bereits bei der Anzeige des Sterbefalles mitzunehmen (bei Todesfällen von nicht in Wels wohnhaften Personen übernimmt dies in der Regel der Bestatter des Wohnortes).
Bürgeranliegen, Standesamt
Margit Schobesberger
Folgende Urkunden werden benötigt (im Original):
• Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
• Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe Nachweis der Auflösung)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, Heimatschein - bei Fremden Reisepass)
Nach Abschluss der Beurkundung stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus und teilt den Todesfall an die verschiedensten Behörden (Meldeamt, Verlassenschaftsgericht, Führerscheinregister, Sozialversicherungsträger etc.) mit.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde stellt für alle nach dem 01.01.1939 verstorbenen Personen jedes Standesamt aus.
Kosten je Urkunde: € 9,30
Bei schriftlicher (elektronischer) Beantragung der Ausstellung der Urkunde ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist zusätzlich eine Antragsgebühr in Höhe von € 14,30 zu entrichten.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall finden Sie unter Todesfall - Maßnahmen und Empfehlungen
oder im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.