Gesundheitsberufe
Freiberufliche Ausübung von Tätigkeiten in Gesundheitsberufen auf Basis folgender Gesetze
- Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)
Sylvia Walenta
Verwaltungspolizei
Meldung eines Berufssitzes
Die freiberufliche Ausübung ohne bestimmten Berufssitz ist verboten. Berufssitz ist der Ort, an dem oder von dem aus eine freiberufliche Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird.
Befindet sich der in Aussicht genommene Berufssitz im Stadtgebiet von Wels ist die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung dem Magistrat der Stadt Wels zu melden.
Jeder Berufssitz, dessen Änderung und Auflassung ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Dem Antrag sind beizuschließen:
- ein Qualifikationsnachweis
- eine Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates, die bzw. der nicht älter als drei Monate ist,
- ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als drei Monate ist
- nur nach MMHmG: der Berufsausweis
- zwei Passfotos
Gebühren/Abgaben:
€ 14,30 und Gebühren für Beilagen
Bei Vorlage einer Bestätigung "Erklärung der Neugründung" durch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle OÖ., 4010 Linz, Mozartstraße 41, ist der Antrag gebührenfrei.