Volksbegehren
Eintragungsverfahren: Montag, 15. bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026
Eintragungszeitraum
Im Eintragungszeitraum von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026, können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:
- GRATIS Verhütung
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei - kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Eintragungsmöglichkeiten
Im angegebenen Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren zu erklären.
Die Eintragung kann auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönlich vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz während der festgelegten Eintragungszeiten
- Online mit ID AUSTRIA
Eintragungslokal in der Stadt Wels
Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 36 (barrierefrei zugänglich)
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Eintragungszeitraum
- Montag, 15. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, 16. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch, 17. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 18. Juni 2026, von 08:00 bis 20:00 Uhr
- Freitag, 19. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag, 20. Juni 2026, geschlossen
- Sonntag, 21. Juni 2026, geschlossen
- Montag, 22. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Stimmberechtigung
- Besitz des Wahlrechts zum Nationalrat am letzten Tag des Eintragungszeitraums (österreichische Staatsbürger, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht vorhanden)
- Eintragung in der Wählerevidenz zum Stichtag 11. Mai 2026 in einer Gemeinde
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit
Stimmberechtigte, denen der Besuch des Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist, und Stimmberechtigte, die sich im Krankenhaus oder in einem Welser Alten- und Pflegeheim aufhalten, können die Volksbegehren ebenfalls unterzeichnen, wenn sie diesen Wunsch entweder telefonisch oder schriftlich (auch per E-Mail) rechtzeitig bekannt geben. Bitte nennen Sie uns dabei Ihren Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und die Adresse.
Kontakt
Stadt Wels
Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice
Stadtplatz 1, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 235 3740 oder DW 1271
E-Mail: melde@wels.gv.at
Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Besuchstermin vereinbaren.
Unterstützungserklärungen zu den laufenden Volksbegehren in der Unterstützungsphase können auch während des festgesetzten Eintragungszeitraums für Volksbegehren in der Eintragungsphase in der Dienststelle Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice abgegeben werden!
Verlautbarung
Unterstützungsphase
Volksbegehren in der Unterstützungsphase
Alle Volksbegehren, die sich derzeit in der Unterstützungphase befinden, sind auch auf der Website des Bundesministerium für Inneres zu finden.
Abgabe von Unterstützungserklärungen
Die Unterstützungserklärung kann auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönlich vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz während der festgelegten Amtszeiten.
- Online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur, ID AUSTRIA)
Persönliche Unterstützungsmöglichkeit
Unterstützungserklärungen zu Volksbegehren in der Unterstützungsphase können während der Servicezeiten in der Dienststelle Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice (Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36) abgegeben werden!
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an die Dienststelle Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice, Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36. Telefonisch erreichbar unter +43 7242 235-1271, oder +43 7242 235-3740 oder senden Sie eine E-Mail an melde@wels.gv.at.
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr