Rad-/ Gehweg MIT BenĂŒtzungspflicht...
...erkennt man durch die RUNDEN Schilder. Die BenĂŒtzung der dafĂŒr vorgesehenen Wege ist Pflicht.
Sie brauchen schnelle Hilfe oder einen Ansprechpartner? Benutzen Sie bitte die Buttons fĂŒr weitere Informationen.
Die StraĂenverkehrsordnung (StVO), die Fahrradverordnung und einschlĂ€gige GerichtsbeschlĂŒsse geben die Verhaltensregeln im StraĂenverkehr vor. Um sich korrekt und sicher im StraĂenverkehr fortzubewegen, sollten alle Verkehrsteilnehmer diese Regeln kennen und beachten.
Dabei auch zu beachten sind:
Das Befahren von Schutzwegen in LÀngsrichtung mit Fahrzeugen (auch FahrrÀder) ist explizit lt. §8 Abs. 4a StvO verboten.
Schutzwege nach St. Pöltner Modell dĂŒrfen mit dem Fahrrad ĂŒberquert werden.
Der Fahrradfahrer will bei GrĂŒn geradeaus fahren und wird vom rechtsabbiegenden PKW, Bus oder LKW ĂŒbersehen.
Tipps, um sicher durch die Stadt an sein Ziel zu gelangen:;
...erkennt man durch die RUNDEN Schilder. Die BenĂŒtzung der dafĂŒr vorgesehenen Wege ist Pflicht.
...machen sich erkenntlich durch deren ECKIGEN Schilder. Die BenĂŒtzung dieser Wege hat keine Pflicht.
...darf nur gefahren werden, wenn dies mit einem entsprechneden zusÀtzlichen Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.
AUSNAHME: Wenn eine WohnstraĂe eine Einbahn ist.
...dĂŒrfen von Radfahrern nebeneinander Befahren werden und diese haben zudem Vorrang. KFZ dĂŒrfen nur Zu- und Abfahren (Ausnahme durch Zusatztafel möglich). Es gilt Tempolimit 30 km/h. Radfahrer dĂŒrfen von KFZ, weder behindert noch gefĂ€hrdet werden.