Prinzipien des allgemeinen Wahlrechts
Gleich, frei, unmittelbar, persönlich und geheim
Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten in Ăsterreich und den meisten anderen demokratischen Staaten auch noch folgende Prinzipien:
Gleiches Wahlrecht
Alle WĂ€hler verfĂŒgen ĂŒber die gleiche Zahl von Stimmen, deren âGewichtâ ebenfalls gleich ist.
Freies Wahlrecht
WĂ€hler dĂŒrfen völlig frei entscheiden. Ihre Entscheidung darf nicht durch Druck oder Zwang beeintrĂ€chtigt werden.
Unmittelbares Wahlrecht
Die Abgeordneten beziehungsweise ihre wahlwerbenden Listen werden unmittelbar (und nicht etwa ĂŒber eine Zwischenstufe, zum Beispiel ein WahlmĂ€nnergremium wie in den USA) gewĂ€hlt.
Persönliches Wahlrecht
Jeder Wahlberechtigte gibt seine Stimme persönlich ab, das heiĂt niemand kann fĂŒr jemanden anderen ein âKreuzerlâ machen.
Geheimes Wahlrecht
Die WĂ€hler können ihren Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlzelle selbst ausfĂŒllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen.