Abmeldung
Wann besteht die Pflicht zur Abmeldung?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Wels aufgeben oder wegziehen, mĂŒssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft bekannt geben. Sie können sich auch ohne vorherige Abmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. Die neue Wohnsitzgemeinde erledigt fĂŒr Sie dann die Abmeldung in Wels.
Wie hat die Abmeldung zu erfolgen?
FĂŒr jede abzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder) ist - unabhĂ€ngig von der StaatsbĂŒrgerschaft - grundsĂ€tzlich ein Meldezettel vorzulegen.
Die Abmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Ăbersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die IdentitĂ€tsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?
- Die erforderliche Anzahl vollstĂ€ndig ausgefĂŒllter und vom Meldepflichtigen unterfertigter Meldezettel. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht erforderlich.
- Personaldokumente, aus denen alle IdentitÀtsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis, wie FĂŒhrerschein), und zusĂ€tzlich StaatsbĂŒrgerschaftsurkunde
Wenn Sie die Ăsterreichische StaatsbĂŒrgerschaft nicht besitzen, mĂŒssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihnen die BestĂ€tigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Abmeldung ist kosten- und gebĂŒhrenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.
WeiterfĂŒhrende Inhalte finden Sie hier: Meldezettel