Abmeldung
Wann besteht die Pflicht zur Abmeldung?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Wels aufgeben oder wegziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft bekannt geben. Sie können sich auch ohne vorherige Abmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde (innerhalb Österreichs) anmelden. Die neue Wohnsitzgemeinde erledigt für Sie dann die Abmeldung in Wels.
Wie hat die Abmeldung zu erfolgen?
Für jede abzumeldende Person (auch Familienangehörige) ist grundsätzlich das Formular Meldezettel auszufüllen und vorzulegen.
Die Abmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Übersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebe Meldezettel der Person, die sich abmelden möchten. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht erforderlich.
- Personaldokumente, aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis, wie Führerschein), und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde
Wenn Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen Sie in jeden Fall auch Ihr Reisedokument vorlegen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihnen die Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Abmeldung ist kosten- und gebührenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.
Weiterführende Inhalte und das Formular Meldezettel finden Sie hier: Meldezettel
Online Abmeldung
Via oesterreich.gv.at besteht für volljährige Menschen auch die Möglichkeit, sich unter Verwendung von Handy-Signatur / ID Austria online von einer Wohnung abzumelden. Eine digitale Anmeldung ist jedoch nach Nutzung dieses Services nicht mehr möglich.
Hinweis zur Wahlberechtigung bei Abmeldung des Hauptwohnsitzes in Österreich:
Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) haben, müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.