Kirchenaustritt
Jede Person, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, kann gegenüber der Behörde seinen Austritt aus dieser Religionsgemeinschaft erklären.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat der Stadt Wels, Dst. Bürgeranliegen). Der Magistrat der Stadt Wels ist daher für alle Personen zuständig, die in der Stadt Wels und im Bezirk Wels-Land (seit 1. Februar 2019) ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Erklärung des Religionsaustrittes ist vom Antragsteller persönlich zu unterzeichnen und kann persönlich abgegeben werden:
- Rathaus, Dst. Bürgeranliegen (Bürgercenter), Stadtplatz 1, EG, Zi.Nr. 4
oder per Post an:
- Stadt Wels, Dst. Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, 4600 Wels
übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Mitgliedschaft, z.B. Taufschein, Zahlungsaufforderungen der Kirche etc.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Über Verlangen wird eine Bestätigung über den erfolgten Austritt aus der Religionsgemeinschaft ausgestellt.
Kosten der Bestätigung: € 16,40
Die Behörde teilt den Austritt in weiterer Folge der Religionsgemeinschaft mit.
Weiter Informationen
Austritt von Minderjährigen
Ines Eder
Bürgeranliegen, Standesamt