Weihnachtszuschuss für Personen mit geringem Einkommen
Die Stadt Wels unterstützt ihre Bürger mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung für Rentner und Pensionisten, Berufstätige (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Bezieher laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice (etwa in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, Kinderbetreuungsgeld) beziehen.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen. Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Zuschuss nur Personen gewährt wird, die EWR- beziehungsweise EU-Bürger sind und seit mindestens zwei Jahren, gerechnet ab 1. Oktober des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben.
Die entsprechenden Einkommensgrenzen betragen 1.322,92 Euro bei Ein-Personen-Haushalten sowie 2.078,65 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten bestehen. Diese Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.
Anträge können online von Donnerstag, 1. Oktober bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026 eingebracht werden.
- Online: Über das Antragsformular
- Persönlich: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr, Rathaus (Stadtplatz 4)
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter +43 7242 235 3800 an uns wenden.
Folgende Einkommensnachweise, die bei der Antragstellung (digital als PDF-Beilage) notwendig sind:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Pensionsbescheid
- Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung
- ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen
- ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK
- sämtliche sonstige Einkommensnachweise
Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe ist eine Antragstellung erforderlich.