Erste Maßnahmen und Empfehlungen bei einem Todesfall
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir möchten Sie in dieser schweren Zeit in allen Ihren Anliegen bestmöglich unterstützen, so dass Sie sich in Ihrer Trauer nicht allein gelassen fühlen müssen.
Bei einem Begräbnis auf dem Friedhof der Stadt Wels
- Aussuchen eines neuen Grabes bzw. Bekanntgabe der Grabnummer bei bestehendem Grab
Bekanntgabe der Steinmetzfirma für ev. Grabstein- bzw. Grabanlagenabtragungen - Sollte das Begräbnis auf dem Evangelischen Friedhof stattfinden, ist auch die Evangelische Pfarrgemeinde, Martin-Luther-Platz 1, Tel.: 07242/47584-0, aufzusuchen
- Verständigen Sie den Bestatter (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.), sh. unter www.bestatter.at.
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf für die Beurkundung des Sterbefalls.
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und Minderjährigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass oder Personalausweis)
- eventuell Sterbeurkunde des Ehepartners
- eventuell Scheidungsdekret
- Falls Sie möchten, verständigen Sie bitte einen Priester
- Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf, wenn der/die Verstorbene versichert war.
- Bestellung von Kränzen und Sarggesteck
- Bestellung von Trauerdrucksorten
- Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
- Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
Caroline Mayr
Stadtgärtnerei, Friedhof
Bei einem Begräbnis außerhalb von Wels
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Gemeinde auf.
- Verständigung des Bestatters (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.) sh. unter www.bestatter.at.
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf für die Beurkundung des Sterbefalls.
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und Minderjährigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass oder Personalausweis)
- ev. Sterbeurkunde des Gatten / der Gattin
- ev. Scheidungsdekret
- Falls Sie möchten, verständigen Sie bitte einen Priester
- Kontaktaufnahme mit der Versicherung, wenn der/die Verstorbene versichert war
- Bestellung von Kränzen und Sarggesteck
- Bestellung von Trauerdrucksorten
- Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
- Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit gerne an unsere MitarbeiterInnen, die Ihnen in dieser schweren Zeit bestmöglich behilflich sein werden.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.