Hundehaltung
Allgemeines
Wissenswertes
Hundehaltung gesetzliche Richtlinien:
- Hunde müssen bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde gemeldet werden. Bitte vorlegen: Sachkundenachweis, Registrierungsbestätigung und Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Hundebesitzer sind dafür verantwortlich, das Tier so zu führen, bewahren und zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet und/oder unzumutbar belästigt werden.
- Hinterlassene Exkremente vom Hund an öffentlichen Orten im Ortsgebiet muss der Besitzer unverzüglich beseitigen und entsorgen.
- Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten gilt Leinen- und/ oder Maulkorbpflicht. Beachten Sie Sonderregelungen bei beispielsweise Kindergärten, Schulen etc.
- Die Leine darf maximal eineinhalb Meter lang sein und muss auf Körpergröße und -gewicht des Hundes angepasst sein.
- Der Maulkorb soll so sitzen, dass der Hund ihn nicht über den Kopf abstreifen, jedoch sein Maul darin öffnen und frei atmen kann.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der Hundebroschüre.
Hundehaltung in Wels:
- Zu beachten ist, dass an öffentlichen Orten im Ortsgebiet Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen.
- In den meisten Gastronomiebetrieben, wie Cafés und Gasthäusern, wird nicht nur auf das menschliche, sondern auch auf das Wohl Ihres Hundes geachtet – beispielweise mit Wasserschüsseln oder Leckerlis.
- Die Hundestationen werden regelmäßig betreut und nachgefüllt.
- Neben unzähligen Parks und Grünzonen bietet Wels Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter auch zwei Hundefreilaufzonen.
- Mit einem biss-sicheren Maulkorb sind Hunde in den Bussen der Wels Linien erlaubt. Pro Fahrschein darf ein Hund gratis mitfahren.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der Hundebroschüre.
Sie haben sich für einen Hund entschieden? – Was ist zu tun?
- Anmeldung: In der Stadt Wels erfolgt die Anmeldung im Rathaus in der Dienststelle Bürgeranliegen im Bürgercenter (Stadtplatz 1, 4600 Wels, EG, Zi. 7)
- In Oberösterreich gehaltene Hunde müssen ab der Anmeldung mit einer amtlichen Hundemarke dauerhaft – am Halsband oder Brustgurt – gekennzeichnet werden.
- Sobald Sie einen Hund haben, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Kennzeichnung via Chip zu veranlassen.
- Jährlich muss die Zahlung der Hundeabgabe erfolgen.
- Der Hundeführerschein und das Abschließen einer Haftpflichtversicherung für den Hund sind verpflichtend.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der Hundebroschüre.