Einzug/Antrag
Antragsteller ist grundsätzlich die betroffene Person selbst, soweit sie noch geschäftsfähig ist. Wenn ein Erwachsenenvertreter vorhanden ist und er vom Gericht auch für diesen Bereich bestellt ist, hat der Erwachsenenvertreter den Antrag zu stellen. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Vorsorgevollmacht) vertreten lassen. Auch ein vertretungsbefugter nächster Angehöriger kann den Antrag stellen (nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Notar).
„Hier finden Sie den Sozialhilfeantrag für Alten- und Pflegeheime des Landes Oberösterreich welcher zur Beantragung der Übernahme der Kosten der geschlossenen Sozialhilfe durch die Stadt Wels sowie für das Heimaufnahmeverfahren notwendig ist, sowie ein Informationsblatt für den Einzug in ein Haus der Seniorenbetreuung. Anträge können nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07242 417 3071, im Haus Leopold Spitzer, Hans-Sachs-Straße 22, 4600 Wels, abgegeben werden bzw. per E-Mail unter senb@wels.gv.at eingebracht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen
- sämtliche Einkommensnachweise (Pensionsbescheide der PVA, ÖBB, SVA, Bescheide über ausländische Renten, Unterhalt, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, etc.)
- aktueller Pflegegeldbescheid
- Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über Sachwalterschaft, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung)
- Übergabe- bzw Schenkungsverträge (auch bei Übergabe vor mehr als fünf Jahren)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht österreichischen Staatsbürgern
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen, wenn Sie auch die Übernahme des durch Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts beantragen (Einkommen reicht zur Deckung der Heimkosten nicht aus)
- Kontoauszüge der letzten zwölf Monate