Das Wahlrecht
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Errungenschaft Allgemeines Wahlrecht
Das Wahlrecht bedeutet, dass mit gewissen Einschränkungen grundsätzlich alle Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht. Seit 2007 gilt dabei: aktive Ausübung des Wahlrechts ab 16 Jahren, passive Ausübung des Wahlrechts ab 18 Jahren. -
Prinzipien des Allgemeinen Wahlrechts
Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten in Österreich (sowie anderen demokratischen Staaten) noch zusätzliche Prinzipien: Jeder hat das Recht gleich, frei, unmittelbar, persönlich und geheim zu wählen. -
Souveränität des Volkes
Das Wahlrecht der Staatsbürger ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. -
Wahlinformationen
Alles zum Thema Wählerevidenz, Abwicklung von Wahlen, et cetera.