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Abfallgebühren mit 01.01.2021
Verrechnung der Abfallgebühr (inkl. 10% USt)
Die jährliche Abfallgebühr für Haushalte und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle beträgt
je 60 l Abfallbehälter
2-wöchige Entleerung | € 139,60 |
4-wöchige Entleerung | € 102,00 |
je 90 l Abfallbehälter
wöchentliche Entleerung | € 354,56 |
2-wöchige Entleerung | € 177,28 |
4-wöchige Entleerung | € 120,92 |
je 120 l Abfallbehälter
2-wöchige Entleerung | € 236,36 |
je 240 l Abfallbehälter
wöchentliche Entleerung | € 945,44 |
2-wöchige Entleerung | € 472,72 |
je 770 l Abfallbehälter
wöchentliche Entleerung | € 3.033,44 |
2-wöchige Entleerung | € 1.516,72 |
je 1100 l Abfallbehälter
wöchentliche Entleerung | € 4.333,36 |
2-wöchige Entleerung | € 2.166,68 |
Steuerverwaltung
Eva Bachmann
Steuerverwaltung
Barbara Habermüller
Kommunale Dienste
Walter Hofstätter
Kommunale Dienste
Martina Stoll
Für Abfallsäcke (90 l) beträgt die Gebühr € 4,30 pro Sack.
Dieser Betrag ist im Wirtschaftshof (Schießstättenstraße 50), beim Bürgercenter (Rathaus) oder bei allen Altstoffsammelzentren bei Abholung sofort zu entrichten.
Die Abfallgebühren werden vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) zusammen mit der Grundsteuer vorgeschrieben.
Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des dem Anschluss an die Abfallabfuhr folgenden Quartals (1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Abmeldungen können jeweils nur mit Ende eines Quartals vorgenommen werden; bei Abmeldungen im bereits laufenden Quartal ist die volle Gebühr zu entrichten.
An-, Ab- oder Ummeldungen von Abfallbehältern erfolgen durch die Abfallberatung oder die Dienststelle Kommunale Dienste.