Finanzielle Unterstützungen
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Pauschale, die Kosten, die für die Pflege und Betreuung entstehen, abdecken soll. Je nach Pflegebedarf erfolgt eine Einstufung in eine von sieben Pflegegeldstufen.
Der Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung von Pflegegeld muss beim Sozialversicherungsträger der pflegebedürftigen Person (PVA) gestellt werden.
Kurzzeitpflege
Kosten für Kurzzeitpflege sind steuerlich absetzbar, das heißt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung des Kurzzeitpflegegastes geltend zu machen.
Nähere Infos erhalten Sie direkt beim Finanzamt.
Der pflegende Angehörige kann um finanzielle Unterstützung zu den Kosten einer Kurzzeitpflege ansuchen.
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
Unterstützung für Ersatzpflege
Sie pflegen seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen? Sie sind krank oder brauchen eine Auszeit, um sich erholen zu können? Um sich die Kosten für eine private oder professionelle Ersatzpflege leisten zu können, bietet diese finanzielle Unterstützung Abhilfe.
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
Senioren-, Erholungs- oder Kurzuschuss
Das Land Oberösterreich gewährt Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines überwiegend selbstfinanzierten Erholungs- oder Kuraufenthaltes
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
Pflegekarenz-Teilzeit, Pflegekarenzgeld, Familienhospizkarenz-Teilzeit, Pflegefreistellung
Grundsätzliche Informationen finden Sie hier:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel: +43 732 7604-0
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Rezeptgebührenbefreiung
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger bzw. Pensionsversicherungsanstalt.
Unterstützungsfonds für die Wohnraumadaptierung
Neben behindertengerechten Wohnungsumbauten (z.B. Verbreiterung der Türen, Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes) können auch Anschaffungen wie Badewannenlift oder Pflegebett mit diesem Unterstützungsfonds finanziert werden.
Die Förderung muss mittels Ansuchen beantragt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Ansuchen vor der Wohnraumadaptierung gestellt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Folgende steuerliche Absetzmöglichkeiten gelten auch für Senioren:
außergewöhnliche Belastungen:
- Kosten für Brillen, Hörgeräte, Gehbehelfe etc.
- Fahrtkosten zum Arzt, ins Krankenhaus (müssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden)
- Kosten für Krankenhausaufenthalte
- Kosten für Zahnersatz (Zahnprothese, Brücke, Krone)
- Kosten für Kuraufenthalte, wenn diese in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit stehen und aus medizinischen Gründen erforderlich sind
- Kosten für eine Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit (Diabetes, Zölliakie, etc.)
- Begräbniskosten
- Kosten für Alten- und Pflegeheim, Kurzzeitpflege bzw. häusliche Betreuung
Sonderausgaben:
- freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten (z.B. Schulzeiten)
- Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherung (z.B. Unfallversicherung, Ablebensversicherung, etc.)
- Spenden, Kirchenbeiträge, Beiträge für Pensionisten Organisationen
- Beiträge zu Pensionskassen
- Kosten für Wohnraumschaffung- und/oder Sanierung (gilt nur für jene Kosten, für die keine sonstigen Förderungen bezogen wurden, wie z.B. Unterstützungsfonds für die Wohnraumadaptierung oder Förderung für behindertengerechten Umbau
Pensionisten-Absetzbetrag:
- wird automatisch in der Veranlagung berücksichtigt
Pauschalbetrag wegen Behinderung:
- bei Bescheinigung des Sozialministeriumservice über einen Grad der Behinderung ab 25 %
- Freibetrag für Gehbehinderte - bei Eintragung im Behindertenpass
Für nähere Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.