Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz (TSchG) regelt den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Bewilligungen nach dem Tierschutzgesetz sind notwendig für
- Haltung von Tieren in Zoos
- Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen
- Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, Tierbörsen usw.) sowie Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen. Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung muss mindestens vier Wochen vor dem Tag der geplanten Veranstaltung bei der Behörde einlangen
Dominik Prommegger
Verwaltungspolizei
Betrieb eines Tierheimes
Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (Zoofachgeschäfte und vergleichbare Einrichtungen, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe usw.)
Wildtiere
Haltung nur bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde.