Fragen und Antworten
Das örtliche Entwicklungskonzept (= ÖEK) ist Grundlage des Flächenwidmungsteiles sowie der Bebauungsplanung und hat die längerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung zu enthalten.
Laut Oö. Raumordnungsgesetz muss das ÖEK spätestens alle 15 Jahre überarbeitet werden.
Das neue ÖEK soll Ende des Jahres 2026, nach dem Gemeinderatsbeschluss der Stadt Wels und der Verordnungsprüfung durch das Land OÖ rechtswirksam werden.
Nein, das ÖEK greift nicht in aktuelle Nutzungen ein.
Ja, die Plandarstellung wurde seit der Planzeichenverordnung von 2021 stark abgeändert. Alle örtlichen Entwicklungskonzept, die ab diesem Zeitpunkt erstellt wurden, müssen diesen Vorgaben entsprechen.
Nein, in der geltenden Planzeichenverordnung von 2021 sind keine Signaturen für derartige Flächen im Entwicklungsplan vorgesehen.
Es werden keine generellen Aussagen zu Entwicklungsflächen im Entwicklungsplan getroffen. Jedoch können in Detailplänen ausgewählte Flächen für Baulandentwicklungen dargestellt werden, wenn es konkrete Umsetzungsvorhaben gibt.