Anmeldung
Wann besteht die Pflicht zur Anmeldung?
Wer in einer Wohnung in Wels Unterkunft nimmt ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde in Wels zu melden.
Wie hat die Anmeldung zu erfolgen?
FĂŒr jede anzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder) ist - unabhĂ€ngig von der StaatsbĂŒrgerschaft grundsĂ€tzlich ein Meldezettel vorzulegen.
Die Anmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Ăbersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die IdentitĂ€tsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?
- Die erforderliche Anzahl vollstĂ€ndig ausgefĂŒllter und vom Meldepflichtigen sowie vom Unterkunftgeber unterfertigter Meldezettel.
- Personaldokumente, aus denen alle IdentitÀtsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis, wie FĂŒhrerschein), und zusĂ€tzlich StaatsbĂŒrgerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- eventuell Heiratsurkunde betreffend der letzten EheschlieĂung
Wenn Sie die Ăsterreichische StaatsbĂŒrgerschaft nicht besitzen, mĂŒssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.
Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen die BestÀtigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Anmeldung ist kosten- u. gebĂŒhrenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.
WeiterfĂŒhrende Informationen finden Sie hier: Meldezettel