Anmeldung
Servicezeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 16:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zi.Nr. 11, 33 bis 36
Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice
Doris Barthou, MBA
Wann besteht die Pflicht zur Anmeldung?
Wer in einer Wohnung in Wels Unterkunft nimmt ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde in Wels zu melden.
Wie hat die Anmeldung zu erfolgen?
Für jede anzumeldende Person (auch Ehegatten und Kinder) ist - unabhängig von der Staatsbürgerschaft grundsätzlich ein Meldezettel vorzulegen.
Die Anmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Übersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?
- Die erforderliche Anzahl vollständig ausgefüllter und vom Meldepflichtigen sowie vom Unterkunftgeber unterfertigter Meldezettel.
- Personaldokumente, aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis, wie Führerschein), und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- eventuell Heiratsurkunde betreffend der letzten Eheschließung
Wenn Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.
Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen die Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Anmeldung ist kosten- u. gebührenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Meldezettel