Parkinformationen
Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in der gebührenpflichtigen Parkzeit ist eine Parkgebühr, im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen von Wels, für die nach den straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Parkdauer, zu entrichten.
Ein mehrspuriges Kfz im Sinne des Straßenrechtes ist ein Landfahrzeug mit eigenem Antrieb, welches in der Draufsicht mehrere Spuren seiner Reifen unter anderem nebeneinander hinterlässt. Diese Bauart hat mindestens 2 Achsen und 3 Reifen.
Hierzu zählen insbesondere:
- die Personenkraftwagen (auch alle Cabrios), Quads
- alle Dreiräder wie Trikes usw.
Motorräder mit Beiwagen sind keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge, wenn die hinteren Räder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Parken in der Gebührenzone
In der Gebührenzone stehen derzeit 942 oberirdische Stellplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtige Parkzeiten
Tag | Uhrzeit |
Mo. bis Fr. | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Sa. | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sonn- und Feiertage gebührenfrei!
Die Mittagszeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist ebenfalls gebührenfrei!
Parkgebühren:
Mindestparkdauer: 6 Minuten
Erlaubte Parkdauer: in 6-Minuten-Schritten bis zur maximalen Parkdauer (jede Kombination von 0,10 EURO bis 1,00 EURO ist möglich.)
Beim Handyparken sind auch 1-Minuten-Schritte möglich.
Maximale Parkdauer: 120 Minuten = 1,00 EURO
Welser Parkmünze: 21 Minuten (Wert = 35 EURO-Cent)
Die Stadt bietet mehrere Bezahlmöglichkeiten an:
- Euro- oder Parkmünzen
- Parkjahreskarten
- Bankomatkarte
- Kreditkarte
Zahlen per App:
Jaqueline Kirchner
Steuerverwaltung
Ronald Pangerl
Steuerverwaltung
Evelyne Pfeifer
Steuerverwaltung