Jagdrecht
Jagdrecht
Das Jagdrecht ist grundsätzlich vom Grundeigentum abhängig. Von wem und unter welchen Umständen das Jagdrecht ausgeübt werden darf, ist im Oö. Jagdgesetz und in den dazu erlassenen Verordnungen näher geregelt.
Die Statutarstadt Wels ist in drei genossenschaftliche Jagdgebiete aufgeteilt, welche die Katastralgemeinden Puchberg, Pernau sowie Lichtenegg und Obereisenfeld umfassen. Die Gesamtfläche dieser drei Jagdgebiete beträgt 40,72 km² lediglich die Katastralgemeinden Wels und Untereisenfeld sind keine Jagdbiete.
Die Hauptwildarten sind Rehwild, Feldhasen, Fasane und Wildenten.
Dominik Prommegger
Verwaltungspolizei
Jagdkarte
Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte, für deren Ausstellung der Oö. Landesjagdverband zuständig ist.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesjagdverbandes.
Jagdprüfung
Eine der Voraussetzungen zur Erlangung einer Jagdkarte ist der Nachweis der jagdlichen Eignung durch Ablegung einer Prüfung (Jagdprüfung). Für die Abwicklung der Jagdprüfung ist der Oö. Landesjagdverband zuständig.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesjagdverbandes.