Meldeauskunft, Meldebestätigung und Meldezettel
Servicezeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
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Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
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Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zi.Nr. 11, 33 bis 36
Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice
Doris Barthou, MBA
Meldezettel
Der Meldezettel hat nicht mehr dieselbe Funktion wie früher; es ist ein Formular, das "Meldezettel" heißt und von den Bürgern bei der An-, Ab- und Ummeldung ausgefüllt werden muss; dieser Meldezettel ist das Antragsformular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister dient. Als Bestätigung erhält der Bürger von der Behörde einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister, mit Stempel und Unterschrift. Bei schriftlicher Anmeldung wird diese "Bestätigung der Meldung" inklusive der Unterlagen mit der Post retourniert. (Bei Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen usw. ist nach wie vor die Unterschrift des Unterkunftsgebers erforderlich).
Sonstige Bestätigungen
In der Dienststelle Bürgeranliegen erhalten Sie auch Bestätigungen für:
- Wohnsitz
- Haushaltsgemeinschaft
- Ehegemeinschaft
- Wohnbeihilfe
- O.Ö. Familienkarte
- Lebensbestätigung
- Wahlrecht
Weitere Informationen zum Thema "Meldung" erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.