Meldeauskunft, Meldebestätigung und Meldezettel
Servicezeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 16:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zi.Nr. 11, 33 bis 36
Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice
Doris Barthou, MBA
Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine
- "einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo), oder auch eine
- "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen
beantragen.
Die Meldebestätigung ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Weitere Informationen zum Thema "Meldung" erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.