Betriebsanlagenrecht
Das Betriebsanlagenrecht regelt die Zulassung und den Betrieb von gewerblichen Anlagen. Dabei legt es fest, welche Einwirkungen der Betriebe auf die Umwelt erlaubt und welche unzulässig sind. Aufgabe ist somit, mit verwaltungsbehördlichen Instrumentarien den Schutz der Umwelt vor Einwirkungen durch die Anlagen sicherzustellen und gleichzeitig eine Funktion der Wirtschaftssicherung darzustellen.
Mag. Viktoria Trappl
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Beratung und Information in betriebsanlagenrechtlichen Angelegenheiten
Eine Betriebsanlagenberatung für größere Unternehmen erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.: +43 7242 235 4350.
Betriebsanlagensprechtag
Die Stadt Wels bietet für kleinere Unternehmen monatlich (mit Ausnahme der Monate Juli und August) einen kostenlosen Betriebsanlagensprechtag an.
Wer von diesem Angebot Gebrauch machen will, sendet eine Terminanfrage an: betriebsanlagensprechtag@wels.gv.at.
Zur Beurteilung, ob sich das Projekt für eine Vorbesprechung im Betriebsanlagensprechtag eignet, sollte der Projektwerber gemeinsam mit der Anfrage für einen Termin die Planunterlagen im Entwurf vorlegen.
Die Unterlagen (Betriebsbeschreibung, Lagepläne, Pläne, etc.) sind spätestens zwei Wochen vor dem vergebenen Termin an die Behörde per E-Mail betriebsanlagensprechtag@wels.gv.at zu übermitteln.
Genehmigung und Überprüfung von Betriebsanlagen
- Betriebsanlagengenehmigungen im ordentlichen und vereinfachten Verfahren
zum Download:
Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
Einreichunterlagen für gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren im Gastgewerbe - Änderungsverfahren
- Anzeigeverfahren
- Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Maßnahmen nach § 360 GewO)
- Ausnahmegenehmigung nach dem AschG
Beratung und Information in umweltrechtlichen Angelegenheiten
- Hilfestellung bei der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten