Betriebsanlagenrecht
Das Betriebsanlagenrecht regelt die Zulassung und den Betrieb von gewerblichen Anlagen. Dabei legt es fest, welche Einwirkungen der Betriebe auf die Umwelt erlaubt und welche unzulässig sind. Aufgabe ist somit, mit verwaltungsbehördlichen Instrumentarien den Schutz der Umwelt vor Einwirkungen durch die Anlagen sicherzustellen und gleichzeitig eine Funktion der Wirtschaftssicherung darzustellen.
Beratung und Information in betriebsanlagenrechtlichen Angelegenheiten
Betriebsanlagensprechtag jeden 2. Freitag im Monat von 08:00 bis 11.30 Uhr (nach telefonischer Voranmeldung unter Tel.: +43 7242 235 4350), bei dringendem Bedarf ist auch eine kurzfristige Terminvereinbarung möglich.
Genehmigung und Überprüfung von Betriebsanlagen
- Betriebsanlagengenehmigungen im ordentlichen und vereinfachten Verfahren
zum Download:
Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
Einreichunterlagen für gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren im Gastgewerbe - Änderungsverfahren
- Anzeigeverfahren
- Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Maßnahmen nach § 360 GewO)
- Ausnahmegenehmigung nach dem AschG
Beratung und Information in umweltrechtlichen Angelegenheiten
- Hilfestellung bei der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten