Abholung
Abholung eines Fundstückes im Büro des Fundservice der Stadt Wels
Wie kann ich als Verlustträger mein Eigentum glaubhaft machen?
Da der Fundgegenstand nur an den jeweiligen Verlustträger ausgegeben werden kann, muss dieser zur Geltendmachung des Rechtes auf Eigentum dieses glaubhaft machen können. Dies erfolgt beispielsweise durch die exakte Beschreibung des Gegenstandes, des Verlustortes sowie des Verlustzeitpunktes oder durch Vorlage einer Rechnung für den Fundgegenstand. Bei Handy-Verlusten verifiziert die Eingabe des PIN-Codes den Verlustträger, bei Schlüsseln der Seriennummernvergleich des Ersatzschlüssels.
Die Aushändigung an eine andere Person ist nur möglich, wenn der Verlustträger diese Person schriftlich zur Abholung des Fundes bevollmächtigt.
Bei der Abholung Ihres Verlustes bitten wir Sie daher
- immer einen amtlichen Lichtbildausweis, wie etwa Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mitzubringen (Verlustträger oder Bevollmächtigter)!
- einer dritten Person eine unterzeichnete Bevollmächtigung zu erteilen und mitzugeben.
- Sollten wir Sie schriftlich über den Fund informiert haben, bitten wir Sie zur rascheren Erledigung das Schreiben oder die BZ-Fundnummer Ihres Verlustes mitzunehmen.
- Um einen reibungslosen Ablauf des Parteienverkehrs zu gewährleisten und Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir um Terminvereinbarung.