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Voraussetzungen für die Vormerkung als Wohnungssuchender
Österreichischer Staatsbürger, EU-Bürger, Personen mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt EG” und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsplatz seit fünf Jahren ununterbrochen in Wels
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Bei Frauen, die ein eigenes Kind zu versorgen haben oder schwanger sind, entfällt die Altersbegrenzung.
Nicht-EU-Bürger
- Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsplatz seit zehn Jahren ununterbrochen in Wels
- rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache