Fischereirecht
Fischereibuch
Der Magistrat der Stadt Wels führt für den politischen Bezirk Wels-Stadt das Fischereibuch. Im Fischereibuch sind die Fischwässer, die Fischereiberechtigten, die Pächter und die Verwalter eingetragen.
Andreas Obermair
Verwaltungspolizei
Die Fischereiberechtigten bzw. Pächter sind verpflichtet, ihre Fischereirechte binnen vier Wochen nach deren Erwerb unter Vorlage der bezüglichen Beweismittel bei der Behörde zur Eintragung anzumelden.
Fischerkarten
Seit der letzten Novelle zum Oö. Fischereigesetz ist für die Ausstellung von Fischerkarten grundsätzlich der Oö. Landesfischereiverband zuständig.
Nähere Informationen zu Fischerkarten finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbandes.