Ordnungswache der Stadt Wels
Kompetent, freundlich und hilfsbereit – so sind die MitarbeiterInnen seit 2009 täglich im Einsatz, um für mehr Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Eine mobile Anlaufstelle für alle Menschen in der Stadt. Ein Service, das besonders stark in Anspruch genommen wird. Dabei ist es uns wichtig zu verstehen, dass die Ordnungswache nicht nur für die Bestrafung von Verstößen zuständig ist, sondern auch für die Prävention. Sie arbeitet daran, dass Regeln und Vorschriften verstanden werden und setzen auf Aufklärung, um künftige Probleme zu vermeiden. Die Ordnungswache ist Partner in der Gestaltung einer sicheren und geordneten Umgebung für uns alle.
Verwaltungspolizei, Ordungswache
Aufgaben der Ordnungswache
Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im Dienstfahrzeug, zumeist in Zweier-Teams unterwegs, setzt sich die Ordnungswache dafür ein, durch Erfüllung wichtiger Aufgaben, für mehr Lebensqualität in der Stadt Wels zu sorgen:
- Ansprechpartner für die Anliegen und Beschwerden der Bürger der Stadt
- Aufklärung der Hundehalter bei Verstößen gegen das Oö. Hundehaltegesetz
- Meldung und Anzeige illegaler oder falscher Müllablagerungen
- Verhinderung von illegaler Bettelei und illegaler Straßenkünstler
- Überwachung ortspolizeilicher Verordnungen
- Vermeidung strafbarer Handlungen durch Präsenz
- Erstattung von Anzeigen bei strafbaren Vorfällen
- Meldung und Absicherung von Gefahrenquellen (Unfallstellen, überhängendes Gehölz, ungesicherte Baustellen, Glatteis, …)
- Mithilfe bei der Suche nach abgängigen Personen
- Erstversorgung/Erste-Hilfe-Leistung von Menschen und Tieren
- Bergung und Transport entlaufener (Haus-)Tiere
- Behördliche Erhebungen
- Meldung beschädigter Straßenbeleuchtungskörper und Verkehrszeichen
- Kontrolle und Bestreifung aller öffentlichen Spiel- und Parkanlagen
- Einlasskontrollen in öffentlichen Gebäuden
- Anzeige abgestellter Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichen Parkflächen
- Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs
- Unterstützung der Schulwegsicherung
Befugnisse der Ordnungswache
Die Ordnungswache ist ermächtigt Organmandate auszustellen, Anzeigen zu erstatten und Ermahnungen auszusprechen. Den Weisungen der Ordnungswache ist Folge zu leisten, da sie im Zuge einer Amtshandlung einem Polizeibeamten gleichgestellt werden müssen.