Ordnungswache: FĂŒr ein ordentliches, ruhiges und sauberes Wels
Seit Juni 2009 sind die Mitarbeiter der Ordnungswache der Stadt Wels an sieben Tagen in der Woche im Schichtbetrieb unterwegs. In âZweier-Teamsâ leisten sie Tag fĂŒr Tag im gesamten Welser Stadtgebiet einen wichtigen Beitrag fĂŒr mehr Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in Wels.
TĂ€glich fĂŒr die Welser Bevölkerung im Dienst
Die Mitarbeiter der Ordnungswache sind tÀglich mehrfach im Bereich Service und Information tÀtig, geben ortsunkundigen Personen und Touristen auskunft und stehen mit Rat und Tat zur Seite. durch den intensiven Kontakt mit den Menschen in der Stadt kann die Ordnungswache konkrete Erfolge aufweisen. PrÀvention durch PrÀsenz. Die Verbindungen von Straftaten wie Raub, Diebstahl oder Raufhandel sind unter anderem dem Engagement der Mitarbeiter zuzuschreiben. Die Ordungswache ist berechtigt Organmandate auszustellen, Anzeigen zu erstatten und Ermahnungen auszusprechen.
Mag. Manuela Pfann
Verwaltungspolizei
Mehr LebensqualitÀt durch Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in Wels
Ob es das Radfahren in der FuĂgĂ€ngerzone, ĂŒberhĂ€ngende Gehölze, Fundsachen, das Verteilen von FlugblĂ€ttern, oder das Absichern der Schadstellen nach Sturm und UnfĂ€llen im StraĂenverkehr betrifft - die Ordnungswache steht mit Rat und Tat zur VerfĂŒgung und leistet einen unverzichtbaren Beitrag im Zusammenleben der Welser Bevölkerung.
ZustÀndigkeiten der Ordnungswache
Es werden in der Freizeitanlage, entlang der Traun und in sĂ€mtlichen GrĂŒnanlagen aber auch im gesamten Stadtgebiet vermehrt Kontrollen durchgefĂŒhrt. Die angehaltenen Hundehalter werden ĂŒber die gesetzlichen Bestimmungen informiert und ersucht, die einschlĂ€gigen Bestimmungen einzuhalten.
Die Ordnungswache ĂŒberprĂŒft das gesamte Stadtgebiet insbesondere jedoch die Altstoffsammelstellen. Ertappt man die "MĂŒllsĂŒnder" auf frischer Tat, werden sie höflich aber bestimmt auf den GesetzesverstoĂ hingewiesen und aufgefordert, den MĂŒll ordnungsgemÀà zu entsorgen. Gegebenenfalls wird Anzeige erstattet. Entdecken Mitarbeiter der Ordnungswache MĂŒllablagerungen und können die Verursacher nicht festgestellt werden, wird die umgehende ordnungsgemĂ€Ăe Entsorgung veranlasst.
Die Mitarbeiter der Ordnungswache sind fĂŒr die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich verbotener aggressiver und gewerbsmĂ€Ăiger Bettelei zustĂ€ndig. Das heiĂt, dass im Falle einer bettelnden Person die Mitarbeiter befugt sind, die Personalien der Person aufzunehmen und zur Anzeige zu bringen. Weiters wird die bettelnde Person aufgefordert, die Ăffentlichkeit unverzĂŒglich zu verlassen.
Auch hier wird darauf geachtet, dass der GeschĂ€ftsbetrieb nicht gestört wird. Zu langes Spielen an einem Ort oder die Verwendung von Trommeln und VerstĂ€rkeranlagen wird von den Mitarbeitern der Ordnungswache ĂŒberprĂŒft und nötigenfalls die Person zum Verlassen des Platzes aufgefordert.
Die Ordnungswache ĂŒberwacht beispielsweise das Alkoholverbot am Bahnhofplatz und die LĂ€rmschutzverordnung.
DarĂŒber hinaus werden Assistenzleistungen fĂŒr Behörden des Magistrates erbracht und die Polizei bei der EinbruchsprĂ€vention, Stichwort: "DĂ€mmerungseinbrĂŒche", unterstĂŒtzt.