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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Veranstalter von auf wels.gv.at eingegebenen Gewinnspielen ist die Stadt Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels.
Mit Ihrer Teilnahme akzeptieren Sie unsere Teilnahmebedingungen und sind damit einverstanden.
Wie kann man gewinnen?
Jedem Gewinnspiel geht eine Gewinnspielfrage/Bedingung voraus. Diese gilt es korrekt oder annähernd richtig (z.B. bei einem Schätzspiel) zu beantworten, entweder durch eigenständige Eingabe einer Lösung oder durch Auswahl vorgegebener Vorschläge. Mit dem Absenden des Formulars nehmen Sie automatisch an der Verlosung teil.
Wann findet das Gewinnspiel statt?
Der jeweilige Zeitraum wird im Gewinnspiel selbst bekannt gegeben.
Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person, ab einem Mindestalter von 16 Jahren, erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 16 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches von der Stadt Wels vorausgesetzt wird.
Wer darf nicht teilnehmen?
Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Weiters behält sich die Stadt Wels das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße. Die Stadt Wels behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche Daten werden ermittelt?
Für die Auslosung werden Vor- und Zuname, Adresse und Wohnort, E-Mail Adresse und Geburtsdatum ermittelt.
Wann und wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden nach dem Ende des Gewinnspiels mittels Zufallsprinzip ausgelost. Die Auslosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Wie erfährt man von dem Gewinn?
Die Gewinner werden schriftlich bzw. telefonisch verständigt.
Wie erhält man den Gewinn?
Gewinne werden entweder persönlich übergeben beziehungsweise können bei Bedarf und nach Rücksprache auch im Bürgercenter, Rathaus, EG, ZNr. 7 abgeholt werden. In seltenen Fällen kann der Gewinn auch postalisch versendet werden.
Was passiert, wenn sich der Gewinner nicht meldet?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen bei der Stadt Wels, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zustellung des Gewinns nicht möglich sein sollte.
Datenschutzhinweise
Sämtliche im Rahmen eines Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch die Stadt Wels zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Durch die Bekanntgabe erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Wels die Daten für die Dauer des Wettbewerbes speichert und zum Zwecke der Wettbewerbsdurchführung und –abwicklung, inklusive Veröffentlichung der Gewinner, an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personendaten für die Dauer des Wettbewerbs speichern darf. Die Nichtbereitstellung hat lediglich zur Folge, dass am Gewinnspiel nicht teilgenommen werden kann. Bei der Anmeldung zu einem Newsletter werden bis auf Widerruf (Abmeldung) lediglich die dafür notwendigen Kontaktdaten (allenfalls Name und E-Mail-Adresse) gespeichert. Siehe auch unter Datenschutz.
Sonstiges
Die Stadt Wels behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Die Stadt Wels haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die Teilnahmebedingungen unterliegen österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart.