Vergabe
Für die Entscheidung, ob bei Einstufung unter Pflegegeldstufe 4 (Variante b) ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht, erhebt die zuständige Koordinatorin für Betreuung und Pflege die Situation (Objektivierungsverfahren). Wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an die Telefonnummer +43 7242 417 3040 oder +43 7242 417 3070 oder auch an das Entlassungsmanagement im Krankenhaus. Bei Vorliegen eines besonderen Pflegebedarfs (Variante a) muss kein Objektivierungsverfahren eingeleitet werden.
In beiden Fällen muss ein Antrag auf einen Heimplatz gestellt werden. Für die Aufnahme (sowohl in ein Haus der Seniorenbetreuung, als auch in das Haus für Senioren oder das APH Bruderliebe) und die Einbringung des Antrags auf einen Heimplatz, wenden Sie sich bitte an die oben angeführten Telefonnummern.
Vergabekriterien
Eine frühzeitige Voranmeldung bzw. Reservierung ist nicht möglich oder notwendig und beeinflusst auch nicht die Vergabe eines Heimplatzes. Ebenso ist es nicht erheblich, ob man die Kosten selbst trägt oder nicht.
Nur folgende Vergabekriterien sind ausschlaggebend
- Hauptwohnsitz Stadt Wels (seit mindestens 6 Monaten)
- Dringlichkeit (Wohnsituation, Pflegebedarf, Versorgungsmöglichkeit durch andere Betreuungsformen, spezielle Bedürfnisse etc.)
Für die Prüfung des Antrages sowie der Vergabe eines Heimplatzes anhand der Vergabekriterien sind in Zusammenarbeit mit der Koordinatorin für Betreuung und Pflege die Mitarbeiter der Seniorenbetreuung verantwortlich. Diese geben gerne Auskünfte über belegte bzw. freie Plätze sowie den Stand der Vergabe eines freien Heimplatzes.