Wels kontrolliert Silvesterknallerei
- Feuerwerkskörper der Kategorie F1 â von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nur wenig LĂ€rm erzeugen â können ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden.
- Der Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Aber Vorsicht: Deren Verwendung ist im Ortsgebiet grundsÀtzlich verboten!
- Insbesondere gilt dieses Verbot im Bereich von Kirchen, KrankenhÀusern, Altersheimen, Tierheimen und TiergÀrten.
- Es ist natĂŒrlich auch verboten, Feuerwerkskörper im Nahbereich von leicht entzĂŒndlichen Quellen und Tankstellen abzuschieĂen.
Bei unsachgemĂ€Ăer Nutzung und illegalem Besitz von Feuerwerkskörpern werden diese von der Polizei abgenommen und von der Behörde fĂŒr verfallen erklĂ€rt. Zudem kommt es zur Anzeigeerstattung, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen verhĂ€ngt werden können.
Ebenso raten Polizei und Stadt Wels dringend davon ab, Feuerwerkskörper in anderen LĂ€ndern zu erwerben. Diese durchlaufen meist keine QualitĂ€tskontrollen und sind deshalb auch nicht mit dem â in Ăsterreich erforderlichen â CE-Zeichen gekennzeichnet. Von diesen geht oft eine groĂe Verletzungsgefahr fĂŒr die Sicherheit aus.
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âVerzichten Sie heuer ganz besonders auf die Tradition des Silvesterfeuerwerks und genieĂen Sie den diesjĂ€hrigen Jahreswechsel ruhiger als sonst. Gerade bei Feuerwerkskörpern gilt auch heuer: Vorsicht ist besser als Leichtsinn! Mein Dank gilt bereits jetzt der Polizei fĂŒr die wichtige Arbeit vor und zu Silvester!"