Wels entschärft Nachmittags-Kindergartengebühren weiterhin
Somit gilt in Wels auch weiterhin folgende Regelung: Wenn ein Kind nur am Nachmittag einen städtischen Welser Kindergarten besucht („halbtagsgeführte Nachmittagsgruppe“), müssen dessen Eltern auch 2019/2020 nichts bezahlen.
Gleiches gilt für Eltern, die aus nachweislich beruflichen Gründen ihr Kind nicht täglich pünktlich um 13:00 Uhr abholen können: Die gesamte Betreuungszeit des Kindes nach dieser Uhrzeit darf allerdings 2,5 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Der aktuelle Stand bei den städtischen Welser Kinderbetreuungseinrichtungen stellt sich momentan wie folgt dar: Die Stadt führt zwölf Kindergärten sowie vier Krabbelstuben und fünf Horte. Die letzteren beiden Betreuungsformen sind seit jeher kostenpflichtig.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt: „Als das Land die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung Anfang 2018 einführte, hat die Stadt Wels umgehend Entschärfungen für zahlreiche Eltern erarbeitet. Diese bleiben weiter aufrecht.“