Nach der ersten Teilimpfung sollte die zweite etwa ein bis drei Monate und die dritte innerhalb von fünf bis zwölf Monaten nach der vorangegangenen erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen empfohlen. Die erste ist nach drei Jahren erforderlich, alle weiteren im Fünf-Jahres-Intervall. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Auffrischung wieder alle drei Jahre empfohlen.
Zum Schutz vor COVID-19 sind dabei heuer folgende besondere Vorsichtsmaßnahmen gültig: Die Impfungen werden ausschließlich für Welser und nur mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte die vollständig ausgefüllten Formulare, den Impfpass und – wenn möglich – einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen (das Betreten der Stadthalle ist nur mit einem solchen gestattet). Bitte außerdem Kleidung wählen, die ein rasches und einfaches Freimachen des Oberarmes ermöglicht. Bei Minderjährigen ist maximal eine Begleitperson gestattet.
Die Bezahlung ist nur in bar möglich. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostet die FSME-Impfung 13,70 Euro, zwischen dem 15. und 16. Lebensjahr 15,70 Euro und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 18,50 Euro. Die Kosten werden von den Krankenversicherungen teilweise rückerstattet. Nicht geimpft wird bei fieberhaften Erkrankungen, Immunglobulinstörungen, Bestehen einer Schwangerschaft, aktiver Tuberkulose sowie Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß, Formaldehyd, Chlortetracyclin, Gentamycin und Neomycin.
Nähere Infos und Terminvergabe bei der Dienststelle Gesundheitsdienst unter Tel. +43 7242 235 3920 oder 3940. Weitere Infos gibt es auch hier. Achtung: Personen, bei denen eine FSME-Teilimpfung oder Auffrischungsimpfung fällig ist, werden nicht mehr schriftlich erinnert!