Stadt Wels hilft Eltern zum Schulbeginn
Anspruchsberechtigt sind dabei â bis zu gewissen Einkommensgrenzen der Eltern â alle SchĂŒler, die in Wels ihren Wohnsitz haben und die 1. Schulstufe der Volksschule besuchen. VorschĂŒler können ebenfalls die UnterstĂŒtzung beanspruchen, damit entfĂ€llt aber die Beihilfe bei Eintritt in die Volksschule.
Die Höhe der UnterstĂŒtzung betrĂ€gt 78 Euro
- fĂŒr âVollfamilienâ (zwei Erziehungsberechtigte) mit lohnsteuerpflichtigem Einkommen bis zu 2.332,65 Euro beziehungsweise
- fĂŒr âTeilfamilienâ (ein Erziehungsberechtigter) bis 1.866,12 Euro.
Die entsprechenden Formulare erhalten die Kinder am Schulanfang in den Schulen. DarĂŒber hinaus liegen sie in der Dienststelle BĂŒrgeranliegen im BĂŒrgercenter (Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoss, Zi. 7) auf und stehen hier zum AusfĂŒllen bereit.
Die ausgefĂŒllten AntrĂ€ge können bis Mittwoch, 1. April 2020 in der Schule oder in der Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe (Traungasse 6, Zimmer 132) abgegeben werden. Dort gibt es unter Tel. +43 7242 235 7950 auch nĂ€here Informationen zu dieser stĂ€dtischen UnterstĂŒtzung.
âDie Kosten zum Schulstart sind jedes Jahr eine Herausforderung, und somit ist es uns ein groĂes Anliegen, Familien in dieser Zeit finanziell zu unterstĂŒtzenâ, so BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger.