SicherheitsĂŒberprĂŒfung bei Ordnungswache-Mitarbeitern: Null Toleranz bei Extremismus
FĂŒr den Welser Sicherheitsreferenten VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ steht eines jedenfalls bereits fest: âWenn die erhobenen VorwĂŒrfe den Tatsachen entsprechen, kann es nur eine Konsequenz geben â nĂ€mlich die Entlassung des Mitarbeiters.â
ZusĂ€tzlich zur KlĂ€rung dieses konkreten Vorwurfes unterziehen sich alle Mitarbeiter der Ordnungswache nun freiwillig einer SicherheitsĂŒberprĂŒfung nach Paragraph 55 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Dabei wird die VertrauenswĂŒrdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten ĂŒberprĂŒft. Die SicherheitsĂŒberprĂŒfung bezieht jene personenbezogenen Daten ein, die die Sicherheitsbehörden in Vollziehung von Bundes- oder Landesgesetzen verarbeitet haben. Weiters ist die SicherheitsĂŒberprĂŒfung ab sofort bei Neuaufnahmen im Bereich der stĂ€dtischen Ordnungswache ein fixer Bestandteil der Aufnahmekriterien.
âFĂŒr die Stadt Wels ist jedenfalls klar, dass es bei Extremismus keine Toleranz geben kann und wirdâ, so KroiĂ abschlieĂend.