Sicherheitsreferent Kroiß: StVO-Novelle inakzeptabel
Demnach würde zukünftig im gesamten Stadtgebiet von Wels Tempo 30 gelten. Weiters vorgesehen ist Tempo 20 vor Schutzwegen und Tempo 80 auf Freilandstraßen. Gleichzeitig wird im Entwurf die Abschaffung der Benutzungspflicht von Gehsteigen angedacht. Ebenso soll die Benutzungspflicht von Schutzwegen im Umkreis von 25 Metern aufgehoben werden.
Diese Maßnahmen sollen laut Experten dazu dienen, den Fußverkehr weiter zu fördern und den Wegeanteil des Zu-Fuß-Gehens nachhaltig zu steigern. „Oberste Prämisse bei einer StVO-Novellierung sollte immer die Hebung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sein“, erklärt Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß, der jedoch in der Experten-Variante ein enorm erhöhtes Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmern befürchtet.
Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Der vorliegende Entwurf schießt weit über das geplante Ziel hinaus und erzeugt mehr Unsicherheit als Sicherheit im Stadtgebiet. Generell ist es wichtig, dass pauschale Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sind, da sonst die Akzeptanz dieser Maßnahmen sinkt. Selbstverständlich ist Tempo 30 vor Schulen und anderen sensiblen Bereichen – wie zum Beispiel in dicht verbauten Wohngebieten – sinnvoll. Gerade die Aufhebung der Benutzungspflicht von Gehsteigen und Schutzwegen würde die Fußgänger aber in trügerische Sicherheit wiegen.“