Keine Corona-EinschrÀnkungen bei den bevorstehenden Wahlen
Die Landeswahlbehörde hat klargestellt, dass die 2. COVID-19-MaĂnahmenverordnung fĂŒr die Abhaltung der Wahlen keine Anwendung findet. Es wird also keine Corona-EinschrĂ€nkungen geben. FĂŒr die Stimmabgabe in den Wahllokalen ist auch kein 3-G-Nachweis erforderlich.
Um eine sichere Abhaltung der Wahl zu gewÀhrleisten wurde von der Landeswahlbehörde ein COVID-19-Schutzkonzept erstellt. Dieses enthÀlt folgende Empfehlungen:
1. Maske tragen
Vor Eintritt in das GebÀude des Wahllokals und wÀhrend des gesamten Aufenthaltes soll eine FFP2-Maske getragen werden. Zur Identifikationsfeststellung kann die wÀhlende Person aufgefordert werden, die Maske kurzfristig abzunehmen.
2. Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und anderen Personen einzuhalten. Das Wahllokal ist unmittelbar nach dem Wahlvorgang zu verlassen.
3. Hygiene
Auf Hygiene achten, HĂ€nde desinfizieren und die Hust- und Niesetikette einhalten.
4. Vorlage der Wahlinformation/des Lichtbildausweises
Die Wahlinformation sowie der amtliche Lichtbildausweis sind zur Identifikationsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. durch Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass)
Bei einer Nichtbefolgung der Empfehlungen darf das Recht auf eine Stimmabgabe nicht genommen werden. Das heiĂt, dass die WĂ€hler in jedem Fall ihre Stimme abgeben können.
Ăbrigens: Wie angekĂŒndigt, weitet die Stadt Wels ihr Impfangebot in den Stadtteilen aus. Die nĂ€chsten Stationen des Busses sind am Donnerstag, 23. September bei der VHS Pernau (Ingeborg-Bachmann-StraĂe), am Freitag, 24. September beim FH Campus Wels (StelzhamerstraĂe) und am Samstag, 25. September am Interspar-Parkplatz (OberfeldstraĂe) jeweils von 13:00 bis 16:00 Uhr.