Informationen aus dem Welser Krisenstab
Wie schon in den vorangegangenen Lockdowns darf der eigene Wohnbereich nur aus bestimmten Gründen (notwendige Besorgungen des täglichen Lebens, Arbeit und Ausbildung, Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen, gesundheitliche Versorgung, körperliche und psychische Erholung im Freien etc.) verlassen werden.
Zusätzlich zu den bereits am Freitag, 19. November bekanntgegebenen Maßnahmen der Stadt Wels wurde in der nun vorliegenden Bundes-Verordnung auch der Bereich der Seniorenbetreuung geregelt. Demnach sind Besuche in den städtischen Häusern der Seniorenbetreuung nur zulässig, wenn die Besucher einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können. Die Besuchsregelung ist auf höchstens zwei Besucher pro Bewohner pro Tag beschränkt. Während des gesamten Aufenthaltes ist darüber hinaus eine FFP2-Maske zu tragen, die Registrierung der Besucher erfolgt vor Ort.
Geschlossen sind bis auf Weiteres zusätzlich zu den am Freitag, 19. November genannten Einrichtungen die Marienwarte am Reinberg sowie das Tierheim (Tierheimstraße 40, Abgabe von Fundtieren jedoch möglich).
Die Volkshochschule der Stadt Wels kann für die Dauer des Lockdowns natürlich keine Präsenzkurse abhalten. Aus diesem Grund wurde den Kursleitern angeboten, bis auf Weiteres auf Onlineunterricht umzustellen. Dieses Angebot wurde bereits in mehreren Fällen wahrgenommen. Darüber hinaus starten in den kommenden Wochen und Monaten zahlreiche Kurse, die bereits bei der Jahresprogrammerstellung für den Online-Unterricht konzipiert waren (Sprachen, Digitalisierung, Persönlichkeitsbildung, Bewegung etc.). Infos gibt es per E-Mail unter vhs@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 7110 oder 7120 beziehungsweise unter www.vhs-wels.at im Internet.
Von den Lockdown-Regelungen nicht betroffen sind der Tiergarten (Stadtpark 1), die Pumptrack-Anlage (neben der geschlossenen Eishalle) sowie die Sportanlage Mauth (Dr.-Arming-Straße 51): Diese Einrichtungen bleiben somit bis auf Weiteres geöffnet.
Da es von Bürgern vermehrt Beschwerden gibt, dass für die Monate November und Dezember keine Impftermine über die Plattform www.ooe-impft.at reserviert werden können, richtet die Stadt Wels einen erneuten Appell an das Land Oberösterreich, zusätzliche Impftermine für das Impfzentrum des Landes Oberösterreich in der Shopping City Wels (Salzburger Straße 223) freizuschalten. Derzeit finden die Impfungen in der SCW jeweils zwischen Donnerstag und Samstag statt.
Damit das Rote Kreuz weiterhin ausreichend medizinisches Personal für die Durchführung der Impfungen bereitstellen kann, können sich Ärzte, die an der Impfaktion mitarbeiten möchten, beim Büro des Bürgermeisters unter Tel. +43 7242 235 3003 beziehungsweise per E-Mail unter bdb@wels.gv.at melden.
Zu einer wichtigen Änderung kam es seitens des Landes Oberösterreich bei der Einführung der PCR-Selbsttests („Gurgel“-Tests) in Kooperation mit der Handelskette SPAR: Wie die Stadt Wels kurzfristig erfuhr, werden die Tests nicht erst ab Montag, 29. November, sondern bereits seit Montag 22. November in ausgewählten Spar-Filialen in den Bezirken Wels-Stadt und Wels-Land ausgegeben. Nähere Informationen dazu erhalten Interessierte unter www.ooe-gurgelt.at im Internet. Dort finden sich auch die Standorte, an denen die Tests ausgegeben werden.