Hilfspaket soll Welser Vereine unterstĂŒtzen
Trotz Vorbereitung von beispielsweise Veranstaltungen mussten diese zum GroĂteil abgesagt werden, die Ausgaben sind im Gegensatz dazu jedoch hĂ€ufig gleichgeblieben. Das betrifft insbesondere die Ausgaben fĂŒr Miete, Strom, Wasser und Versicherungen â aber auch Storno-GebĂŒhren fĂŒr nicht in Anspruch genommene Leistungen. Vom Einnahmenentfall sind nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch Gastro- und Vermietungseinnahmen umfasst.
Viele Vereine haben aufgrund der leeren Kassen daher Probleme, im heurigen Jahr den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten bzw. bestehende VereinslokalitĂ€ten zu erhalten. Der Wegfall dieser Vereinsstruktur wĂŒrde in der Stadt Wels zu einer massiven EinschrĂ€nkung der Veranstaltungsvielfalt fĂŒhren, ein Teil der Lebendigkeit wĂŒrde wegfallen.
Um dies zu verhindern hat sich die Stadt Wels entschlossen, den Welser Vereinen mit UnterstĂŒtzungen unter die Arme zu greifen. Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales haben bis 31. MĂ€rz die Möglichkeit, diese UnterstĂŒtzungen bei der Stadt Wels zu beantragen. Werden die nachstehenden Voraussetzungen erfĂŒllt, soll ein Teil des Einnahmenentfalls ausgeglichen werden.
Die Voraussetzungen fĂŒr die GewĂ€hrung sind folgende:
- Vereinssitz: Wels
- Ein Einnahmenausfall von mehr als 5.000 Euro aus Sport- oder Kulturveranstaltungen (wie beispielsweise fehlende Eintrittsgelder, fehlende Gastroeinnahmen oder EinnahmenausfÀlle aus der Vermietung von VeranstaltungsstÀtten) bei gleichzeitig annÀhernd gleichbleibenden Gesamtkosten.
- Keine Pflichtsubventionen von der Stadt Wels
- In besonderen HĂ€rtefĂ€llen kann von den oben genannten Bedingungen abgesehen werden. In diesem Fall betrĂ€gt die Höchstsumme der UnterstĂŒtzung 1.000 Euro.
Die tatsĂ€chliche Höhe der UnterstĂŒtzung bemisst sich nach der VereinsaktivitĂ€t, den sonst erhaltenen Subventionen der Stadt Wels oder anderen Stellen, allfĂ€lligen Covid-19 Zahlungen von Seiten des Bundes oder des Landes, der Anzahl der im Jahr 2019 durchgefĂŒhrten Veranstaltungen sowie dem Weiterlaufen des Sport- bzw. Kulturbetriebs auch wĂ€hrend der Lockdown-Phasen sowie eventuell neuer Förderungsrichtlinien nach dem NPO-UnterstĂŒtzungsfonds des Bundes.
Ansuchen können ab sofort bis spĂ€testens Mittwoch, 31. MĂ€rz ĂŒber das unter www.wels.gv.at (auf der Startseite oder unter âFormulareâ) abrufbare Onlineformular (âHilfspaket fĂŒr Welser Vereinâ) eingereicht werden.
Nach der Einreichung des Ansuchens wird von Seiten der Finanzdirektion festgestellt, in welcher Höhe ein Einnahmenentfall vorliegt. Die Finanzdirektion wird dann in Abstimmung mit der jeweiligen Fachabteilung einen Vorschlag ĂŒber die Höhe der UnterstĂŒtzung erarbeiten. Ăber den tatsĂ€chlichen Abschluss dieser VertrĂ€ge wird in der Folge der Stadtsenat entscheiden. Weitere Details werden derzeit ausgearbeitet. In Summe wird sich das gesamte zur VerfĂŒgung stehende Budget auf maximal 250.000 Euro belaufen.
FĂŒr weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Finanzdirektion unter der Telefonnummer 07242 235 DW 5610 bzw. per Mail unter vereinshilfspaket@wels.gv.at zur VerfĂŒgung.
Festgehalten wird, dass im Zuge der Erarbeitung dieses Hilfspakets fĂŒr alle Vereine die verhĂ€ngte Budgetsperre in Höhe von 15 Prozent entfĂ€llt. FĂŒr die Vereine stehen daher 2021 die gleichen Budgetmittel zur VerfĂŒgung wie bereits 2019, weitere KĂŒrzungen sind nicht geplant.
Zitate
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl, VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ, Stadtrat Peter Lehner und Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer: âDie Vereine liegen uns besonders am Herzen, weil sie einen wichtigen Faktor fĂŒr das Zusammenleben in unserer Stadt darstellen. Sie verdienen daher unsere besondere UnterstĂŒtzung.â
Im Bild (v.l.):
VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ, Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer, MBA, BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Stadtrat Peter Lehner.