COVID-19: Aktuelle Informationen aus Wels
ErgĂ€nzend zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen GebĂ€uden werden die Ăffnungszeiten des BĂŒrgercenters im Rathaus ab Montag, 13. Juli COVID 19-bedingt folgendermaĂen geĂ€ndert:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 07:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30 Uhr (statt bisher 07:00 bis 17:30 Uhr)
Mittwoch: 07:00 bis 13:00 Uhr (wie bisher)
Freitag: 07:00 bis 12:30 Uhr (wie bisher)
Die Stadt Wels ersucht die Bevölkerung in diesem Zusammenhang um Einhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sowie um Beachtung der gĂŒltigen Abstands- und Hygieneregelungen.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach COVID-19-Testungen errichtet das Rote Kreuz Wels einen âDrive-Inâ fĂŒr COVID-19 Probeabnahmen auf dem GelĂ€nde der ASFINAG Autobahnmeisterei in der AlbrechtstraĂe 66. Ab Freitag, 10. Juli werden dort an sechs Tagen in der Woche die vom Magistrat Wels beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land angeordneten Testungen vorgenommen. Die Zufahrt befindet sich im Bereich der Schrankenanlage. Da es sich um ein PrivatgelĂ€nde handelt, sind die aufgestellten Absperrungen dringend einzuhalten.
Wichtig: Eine Testung erfolgt nur nach einer entsprechenden Anordnung durch die Gesundheitsbehörde. Den Termin der Testung erfahren die betroffenen Personen direkt von der Gesundheitsbehörde. Personen, die nicht mobil sind, werden fĂŒr die Testung von einem der mobilen Rot Kreuz-Teams zu Hause aufgesucht.
Wie bereits angekĂŒndigt, findet am Freitag, 10. Juli die âZeugnis-Aktionâ im Welldorado statt. Dabei erhalten alle SchĂŒler, die mindestens fĂŒnf Einser im Zeugnis haben, freien Eintritt in das Freibad. Es handelt sich dabei um keine GroĂveranstaltung. Die Zeugnisaktion wird vor allem von jungen GĂ€sten genutzt, die sowieso einen Besuch des Freibades geplant haben â und diesen nun kostenlos genieĂen können. Dabei wird selbstverstĂ€ndlich groĂer Wert auf die Einhaltung der notwendigen SicherheitsmaĂnahmen gelegt. So wird beispielsweise im Eingangsbereich besonders auf die Abstandsregelungen geachtet. AuĂerdem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kassenbereich verpflichtend vorgesehen.