Aktuelle Informationen aus dem Welser Krisenstab
Aufgrund der positiven Entwicklung beschloss der Welser Krisenstab in seiner Sitzung am Montag, 21. Juni mehrere Lockerungen. So werden die AmtsgebĂ€ude ab Mittwoch, 23. Juni wieder zu den ĂŒblichen Servicezeiten geöffnet sein. Diese sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr. Alle weiteren Regelungen gelten wie bisher: Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit bitte nur nach telefonischer Terminvereinbarung! WĂ€hrend des gesamten Aufenthalts im AmtsgebĂ€ude gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske und zur Einhaltung der jeweils gĂŒltigen Hygiene- und Abstandsbestimmungen.
Ebenfalls ab Mittwoch, 23. Juni werden die Besuchszeiten in den stĂ€dtischen Alten- und Pflegeheimen weiter gelockert. Diese sind dann tĂ€glich (Montag bis Sonntag) von 10:00 und 18:00 Uhr, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Weiterhin gĂŒltig sind die 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft) und eine Registrierungspflicht vor Ort.
Da die Nachfrage nach kostenlosen COVID-19-Schnelltests in den vergangenen Wochen deutlich abgenommen hat, stellt die Stadt Wels ab Montag, 28. Juni den zweiten Testbus (Linie 2) ein. Weiterhin im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein wird der Testbus der Linie 1. Die Anmeldung fĂŒr den Testbus erfolgt im Internet ĂŒber www.oesterreich-testet.at, die RoutenfĂŒhrung finden Interessierte unter www.wels.at/coronavirus im Internet.
FĂŒr den Ausdruck von Impf- und Genesungszertifikaten sowie von aktuellen negativen Testergebnissen (Testzertifikate) wurde von der Stadt Wels eine Anlaufstelle im Foyer des AmtsgebĂ€udes Greif (RainerstraĂe 2) eingerichtet. Zu den allgemeinen Ăffnungszeiten (siehe oben) können diese Nachweise von den stĂ€dtischen Mitarbeitern ausgedruckt werden. Eine Termin-Anmeldung dafĂŒr ist nicht notwendig, fĂŒr den Ausdruck ist die Sozialversicherungsnummer, zur IdentitĂ€tsfeststellung ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis etc.) mitzubringen. GrundsĂ€tzlich können alle Zertifikate von den BĂŒrgern selbst mittels Handy-Signatur oder BĂŒrgerkarte ĂŒber die Internetseite www.gesundheit.gv.at abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Handy-Signatur/BĂŒrgerkarte kann beispielsweise ĂŒber das Internet-Portal FinanzOnline beantragt werden. NĂ€here Informationen dazu unter www.handy-signatur.at im Internet. Informationen zum GrĂŒnen Pass finden sich auf der Webseite des Landes OĂ unter www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-aktuelles.htm