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Parkinformationen
Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in der gebührenpflichtigen Parkzeit ist eine Parkgebühr, im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen von Wels, für die nach den straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Parkdauer, zu entrichten.
Ein mehrspuriges Kfz im Sinne des Straßenrechtes ist ein Landfahrzeug mit eigenem Antrieb, welches in der Draufsicht mehrere Spuren seiner Reifen unter anderem nebeneinander hinterlässt. Diese Bauart hat mindestens 2 Achsen und 3 Reifen.
Hierzu zählen insbesondere:
- die Personenkraftwagen (auch alle Cabrios), Quads
- alle Dreiräder wie Trikes usw.
Motorräder mit Beiwagen sind keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge, wenn die hinteren Räder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Parken in der Gebührenzone
In der Gebührenzone stehen derzeit 942 oberirdische Stellplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtige Parkzeiten
Tag | Uhrzeit |
Mo. bis Fr. | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Sa. | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sonn- und Feiertage gebührenfrei!
Die Mittagszeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist ebenfalls gebührenfrei!
Parkgebühren:
Mindestparkdauer: 6 Minuten
Erlaubte Parkdauer: in 6-Minuten-Schritten bis zur maximalen Parkdauer (jede Kombination von 0,10 EURO bis 1,00 EURO ist möglich.)
Beim Handyparken sind auch 1-Minuten-Schritte möglich.
Maximale Parkdauer: 120 Minuten = 1,00 EURO
Welser Parkmünze: 21 Minuten (Wert = 35 EURO-Cent)
Ab 1. August 2017 ist eine Einzahlung mittels Quick-Funktion bei den Parkscheinautomaten nicht mehr möglich. Weiterhin bietet die Stadt jedoch mehrere Bezahlmöglichkeiten an:
- Euro- oder Parkmünzen
- Handyparken
- Parkjahreskarten
Von der Gebührenpflicht ausgenommen:
Elektroautos sind von der Gebührenpflicht ausgenommen, wenn sie entweder mit
- a) einem KFZ-Kennzeichen mit grüner Schrift und Umrandung gekennzeichnet sind.
Ab 01.04.2017 sind Elektroautos, die mit einer eigenen amtlichen österreichischen Nummerntafel mit grüner Schrift und Umrandung versehen sind, von der Gebührenpflicht ohne Antrag automatisch befreit. - b) einem KFZ-Kennzeichen mit schwarzer Schrift (herkömmliche Kennzeichentafel) gekennzeichnet sind und eine Parkberechtigung beantragt haben. Anträge sind durch den Besitzer der(s) Fahrzeuge(s) nach Vorlage von Typen- und Zulassungsschein in der Parkraumbewirtschaftung erhältlich.
Davon unberührt bleibt die jeweils gültige Höchstparkdauer, wobei der Beginn der Parkzeit mittels "Parkscheibe" anzuzeigen ist.