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Behörde Magistrat der Stadt Wels

Corona-Schutzimpfung für Personen über 80 Jahren
So wie im ganzen Bundesland können sich Bürger (Hauptwohnsitz Wels) über 80 Jahren, die nicht in einer städtischen oder privaten Einrichtung der Seniorenbetreuung leben, mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff impfen lassen. Diese Impfung ist gratis und nicht verpflichtend!
Eine Anmeldung ist ab Freitag, 15. Jänner 2021, ab 14:00 Uhr, online über die Website des Landes Oberösterreich bzw. über die Telefonnummer +43 732 7720 78700 möglich. Die Organisation sowie die Terminverwaltung/-vormerkung erfolgt ausschließlich über das Land Oberösterreich.
Die Impfungen finden von Dienstag, 19. Jänner bis einschließlich Freitag, 22. Jänner sowie Dienstag, 26. Jänner bis einschließlich Freitag, 29. Jänner 2021, jeweils von 08:00 bis 14:00 Uhr, in der Welser Stadthalle statt.
Da nur eine beschränkte Anzahl an Impfdosen zur Verfügung steht, können aus derzeitiger Sicht, etwa 550 Personen der über 80-jährigen Welser (die nicht in einer Einrichtung zur Seniorenbetreuung leben) bis Ende Jänner 2021 geimpft werden. Die Abhängigkeit von der Lieferung der notwendigen Impfdosen sowie die damit einhergehende Logistik stellt die Stadt Wels als Gesundheitsbehörde vor eine große Herausforderung.
Sollten Sie sich impfen lassen wollen, aber keinen Termin erhalten, nutzen Sie die Möglichkeit der Vormerkung. Hinweis: Der weitere Termin für diese Impfungen ist ausschließlich vom Erhalt der neuen Impfdosen abhängig. Nach den aktuell vorliegenden Informationen wird dies frühestens Mitte März der Fall sein.
Gebührenpflicht und kostenlose Kurzparkzonen nicht aufgehoben!
Bitte beachten Sie, die Gebührenpflicht sowie die kostenlosten Kurzparkzonen sind aktuell nicht aufgehoben!
Einrichtungen der Stadt Wels
Eingeschränkter Parteienverkehr in den Amtsgebäuden
Aufgrund der aktuellen Vorschriften gilt ein eingeschränkter Parteienverkehr in den Amtsgebäuden der Stadt von Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr.
Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr finden nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung statt. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Kontaktadressen:
- Magistrat der Stadt Wels: post.magistrat@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 0
- Standesamt: sta@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3410
- Melde-, Pass- und Wählerservice: melde@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3730
- Aufenthaltswesen: auf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 6860
- Fundservice: fund@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 4490
- Wohnungsservice: wos@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 4490
- Ordnungswache (jeden Tag): ow@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 4601
- Ordnungswache (Mo. bis Fr.): ow@wels.gv.at Tel.+43 7242 235 4604
- Parkraumbewirtschaftung: stv@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 8400
- Kinder- und Jugendhilfe: kjh@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 7710
- Sozialservice und Frauen: sf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3801
- Sozialberatung: sozialberatungsstelle@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3880
- Betreuung und Pflege: sf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3140 oder 3141
- Sozialhilfe: sf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3112
- Chancengleichheit: sf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 8210 oder 3700
- Heizkosten- und Weihnachtszuschuss: sf@wels.gv.at Tel. +43 7242 235 3113
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Geschlossene Einrichtungen der Stadt Wels
Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums sind folgende Einrichtungen der Stadt Wels geschlossen:
- das Welldorado (Hallenbad und Sauna)
- die Eishalle
- die Jugendtreffs
- die Skaterhalle
- der Tiergarten
- die Volkshochschulen (es finden keine Kurse statt!)
- das Medien Kultur Haus (ebenso Programmkino und Kaiserpanorama)
- das Welios
- der Wissenbus
- die Generationentreffs
- die Marienwarte
- die Museen
- Stadtbücherei und Stadtarchiv
Geöffnete Einrichtungen der Stadt Wels
Folgende Einrichtungen der Stadt Wels bleiben ob der Verordnung der Bundesregierung geöffnet:
- in den Amtsgebäuden der Stadt Wels gilt eingeschränkter Parteienverkehr bis einschließlich Freitag, 22. Jänner 2021. Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr
- die Grünanlagen und Parks
- die Sportanlage Mauth für Einzel-Sportart
- der städtische Friedhof - zu den geltenden Öffnungszeiten
- Heiraten im Standesamt weiterhin möglich
- städtische Kindergärten und Horte
- Volks- und Mittelschulen - es gelten die Vorgaben der Bildungsdirektion OÖ
- Märkte - es gelten die üblichen Markttage! Keine Konsumation! Maximal eine Person pro 10 m²
- das Tierheim
- Besuche in den Einrichtungen der Seniorenbetreuung wieder möglich. Es gilt: Pro Bewohner / Pro Woche / 1 Besuch! Besuchszeiten: Montag bis Freitag, von 14:00 bis 17:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung! Wichtig: Bei dem Besuch ist ein negativer Antigen-Test vorzuweisen (Wenn kein Testergebnis vorhanden ist, kann gleich ein Test-Termin für den Drive-In des Roten Kreuzes vereinbart werden). Während der gesamten Besuchsdauer ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die Besuche finden im Garten oder in eigens eingerichteten Besuchszonen statt!
- Eltern-/Mutterberatung: Aktuell keine Spiel- und Gruppenangebote! Die Eltern-/Mutterberatung findet zu den gewohnten Terminen statt. Bei Fragen gibt es auch die Möglichkeit für telefonische Einzelberatungen. Die Terminvereinbarung dafür erfolgt unter Kontaktaufnahme mit der Nummer +43 664 854 23 61.
Verordnungen
Verordnungen der Bundesregierung
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrft für COVID-19-Einreiseverordnung
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Risikogruppe-Verordnung
Weitere Informationen zu den rechtlichen Vorgaben des Bundes gibt es direkt auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Verordnungen des Landeshauptmanns von Oberösterreich
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben des Landes OÖ finden Sie auf der Website des Landes unter der Rubrik Corona-Virus - Rechtliche Informationen.