Welser Krisenstab informiert über aktuelle Lage
Da es die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung noch nicht gibt, kann die Stadt Wels leider noch keine konkreten Öffnungstermine für die Stadtbücherei (samt Wiederaufnahme Bücherbus-Verkehr), die Stadtmuseen, das Stadtarchiv, den Tiergarten und das Freibad im Welldorado nennen.
Beim Amtsbetrieb gilt weiterhin folgende Vorgangsweise: Bürger können Amtsgeschäfte nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung und nur mit Schutzmaske vor Ort erledigen. Die Zeiten bleiben mit Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr vorerst gleich. Eine weitere Öffnung der Amtsgebäude erfolgt im Gleichklang mit dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
Ab Montag, 18. Mai treten auch die nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen im Welser Stadtgebiet wieder in Kraft. Die Parkdauer beträgt je nach Beschilderung zwischen 30 und 180 Minuten.
Auch bei den Muttertagsbesuchen am Sonntag, 10. Mai hat sich in den Häusern der städtischen Seniorenbetreuung gezeigt, dass sich die Besuchsregelungen gut eingespielt haben. Von den Angehörigen und den Bewohnern gab es zahlreiche positive Rückmeldungen. Ebenfalls erfreulich ist das Testergebnis der Mitarbeiter des ersten überprüften städtischen Seniorenheimes: Das Haus Neustadt ist COVID-19-frei. Das in diesem Haus untergebrachte Tageszentrum sowie die Generationentreffs in den Stadtteilen bleiben weiterhin geschlossen. Geöffnet wird hier erst, wenn die Häuser der Seniorenbetreuung wieder komplett aufmachen dürfen (was derzeit nicht in Sicht ist).
Übrigens: Anträge für den städtischen Solidaritätsfonds sind nur mehr bis inklusive Freitag, 15. Mai mit dem üblichen Formular „Solidaritätsfonds“ unter www.wels.at/coronavirus möglich. Auch weiterhin gilt hier, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Folgende Unterlagen sind erforderlich: Kündigungsschreiben aufgrund der Coronavirus-Krise ODER Kurzarbeitsanmeldung aufgrund der Coronavirus-Krise ODER Nachweis für eine sonstige eingetretene Notlage UND die letzten beiden Lohnzettel ODER ein sonstiger Einkommensnachweis.