Kinderbetreuung: Elternbeitrag wird fĂŒr Sperrzeit gutgeschrieben
Weil die Sperre lĂ€nger als 14 Tage andauerte, war es laut Tarifordnung möglich, den Eltern nur jene Tage zu verrechnen, in denen die Kinder in der jeweiligen Einrichtung waren. Diese Möglichkeit trat mit Wiedereröffnung aller Kinderbetreuungseinrichtungen am Montag, 18. Mai wieder auĂer Kraft.
Nachdem das Land Oberösterreich den Eltern auch in der Kalenderwoche 28 empfohlen hat, die Kinder zu Hause zu betreuen, hat die Stadt Wels nun eine Möglichkeit geschaffen, die bereits entrichteten BetreuungsgebĂŒhren fĂŒr diese Woche zu refundieren. Somit werden bei Kindern, die diese ganze Woche im Juli nicht in den Krabbelstuben, KindergĂ€rten (Nachmittagsbetreuung) oder Horten waren, die bereits bezahlten GebĂŒhren gutgeschrieben.
FĂŒr die Inanspruchnahme werden betroffene Eltern ersucht, bis Mittwoch, 30. September ein formloses Ansuchen per E-Mail (ki@wels.gv.at) bzw. per Post an die Dienststelle Kinderbetreuung (Stadtplatz 55, 4600 Wels) zu richten. Die bereits bezahlten GebĂŒhren werden dann fĂŒr zukĂŒnftige Zahlungen gutgeschrieben. FĂŒr Fragen stehen die Mitarbeiter der Dienststelle Kinderbetreuung unter Tel. +43 7242 235 6080 zur VerfĂŒgung.
Generationen-Referentin Margarete Josseck-Herdt: âDie nun auĂerhalb der Tarifordnung gefundene Vorgangsweise ist sowohl fĂŒr die Eltern wie auch fĂŒr die zustĂ€ndigen Mitarbeiter ideal, da der bĂŒrokratische Aufwand durch die Gutschrift gering gehalten wird. Das ist eine faire Vorgangsweise fĂŒr alle Betroffenen.â