Hilfspaket soll Welser Vereine unterstützen
Trotz Vorbereitung von beispielsweise Veranstaltungen mussten diese zum Großteil abgesagt werden, die Ausgaben sind im Gegensatz dazu jedoch häufig gleichgeblieben. Das betrifft insbesondere die Ausgaben für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen – aber auch Storno-Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Vom Einnahmenentfall sind nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch Gastro- und Vermietungseinnahmen umfasst.
Viele Vereine haben aufgrund der leeren Kassen daher Probleme, im heurigen Jahr den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten bzw. bestehende Vereinslokalitäten zu erhalten. Der Wegfall dieser Vereinsstruktur würde in der Stadt Wels zu einer massiven Einschränkung der Veranstaltungsvielfalt führen, ein Teil der Lebendigkeit würde wegfallen.
Um dies zu verhindern hat sich die Stadt Wels entschlossen, den Welser Vereinen mit Unterstützungen unter die Arme zu greifen. Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales haben bis 31. März die Möglichkeit, diese Unterstützungen bei der Stadt Wels zu beantragen. Werden die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, soll ein Teil des Einnahmenentfalls ausgeglichen werden.
Die Voraussetzungen für die Gewährung sind folgende:
- Vereinssitz: Wels
- Ein Einnahmenausfall von mehr als 5.000 Euro aus Sport- oder Kulturveranstaltungen (wie beispielsweise fehlende Eintrittsgelder, fehlende Gastroeinnahmen oder Einnahmenausfälle aus der Vermietung von Veranstaltungsstätten) bei gleichzeitig annähernd gleichbleibenden Gesamtkosten.
- Keine Pflichtsubventionen von der Stadt Wels
- In besonderen Härtefällen kann von den oben genannten Bedingungen abgesehen werden. In diesem Fall beträgt die Höchstsumme der Unterstützung 1.000 Euro.
Die tatsächliche Höhe der Unterstützung bemisst sich nach der Vereinsaktivität, den sonst erhaltenen Subventionen der Stadt Wels oder anderen Stellen, allfälligen Covid-19 Zahlungen von Seiten des Bundes oder des Landes, der Anzahl der im Jahr 2019 durchgeführten Veranstaltungen sowie dem Weiterlaufen des Sport- bzw. Kulturbetriebs auch während der Lockdown-Phasen sowie eventuell neuer Förderungsrichtlinien nach dem NPO-Unterstützungsfonds des Bundes.
Ansuchen können ab sofort bis spätestens Mittwoch, 31. März über das unter www.wels.gv.at (auf der Startseite oder unter „Formulare“) abrufbare Onlineformular („Hilfspaket für Welser Verein“) eingereicht werden.
Nach der Einreichung des Ansuchens wird von Seiten der Finanzdirektion festgestellt, in welcher Höhe ein Einnahmenentfall vorliegt. Die Finanzdirektion wird dann in Abstimmung mit der jeweiligen Fachabteilung einen Vorschlag über die Höhe der Unterstützung erarbeiten. Über den tatsächlichen Abschluss dieser Verträge wird in der Folge der Stadtsenat entscheiden. Weitere Details werden derzeit ausgearbeitet. In Summe wird sich das gesamte zur Verfügung stehende Budget auf maximal 250.000 Euro belaufen.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Finanzdirektion unter der Telefonnummer 07242 235 DW 5610 bzw. per Mail unter vereinshilfspaket@wels.gv.at zur Verfügung.
Festgehalten wird, dass im Zuge der Erarbeitung dieses Hilfspakets für alle Vereine die verhängte Budgetsperre in Höhe von 15 Prozent entfällt. Für die Vereine stehen daher 2021 die gleichen Budgetmittel zur Verfügung wie bereits 2019, weitere Kürzungen sind nicht geplant.
Zitate
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl, Vizebürgermeister Gerhard Kroiß, Stadtrat Peter Lehner und Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer: „Die Vereine liegen uns besonders am Herzen, weil sie einen wichtigen Faktor für das Zusammenleben in unserer Stadt darstellen. Sie verdienen daher unsere besondere Unterstützung.“
Im Bild (v.l.):
Vizebürgermeister Gerhard Kroiß, Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer, MBA, Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Stadtrat Peter Lehner.