Mobilitätsstadtrat Ganzert begrüßt geplante StVO-Novelle
Die Neuerungen sollen vorbehaltlich der noch ausständigen Beschlüsse mit Freitag, 1. Mai 2026 beziehungsweise im Falle der E-Mopeds mit Donnerstag, 1. Oktober in Kraft treten. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Unterlage zur Pressekonferenz des Bundesministers (für deren gesamten Text siehe www.bmimi.gv.at/service/presse/hanke/2025/1016_stvo-novelle.html im Internet):
„Für E-Scooter soll (…) gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 ‰ auf 0,5 ‰ gesenkt.“
„Von großen Teilen der urbanen Bevölkerung gewünscht und im Sommer bereits angekündigt, sollen künftig ‚E-Mopeds‘ (L1-eB), die aktuell laut StVO als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergeht. Darunter: die Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht.“
„Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebiet im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden können. Ziel ist es, den Kommunen ein geeignetes Instrument in die Hand zu geben, um bei Bedarf eine effiziente Verkehrsberuhigung zugunsten der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität umzusetzen. Die Systeme dürfen ausschließlich in klar definierten Zufahrtsbereichen – etwa an Einfahrten zu Stadtzentren – eingesetzt werden. Die kameraüberwachten Gebiete werden für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer deutlich mit einer Zusatztafel samt Kamerasymbol und einer neuen Bodenmarkierung gekennzeichnet.“
Mobilitätsstadtrat Stefan Ganzert: „Gerade E-Scooter und E-Mopeds waren und sind für viele Welser Verkehrsteilnehmende ein Ärgernis. Die angekündigte StVO-Novelle sollte dabei helfen, rücksichtslose und gefährliche Verhaltensweisen – z.B. mehr als eine Person am Fahrzeug – möglichst zu unterbinden. Inwieweit ein Zufahrtsmanagement für die Stadt Wels hilfreich sein könnte, wäre zu prüfen.“