Auch heuer gilt: Null Toleranz fĂŒr MĂŒllsĂŒnder
Auch heuer wird die Stadt Wels wieder mit einem Sicherheitsunternehmen verstĂ€rkt nach dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz sowie der stadteigenen Verordnung âAlkohol-Verbot am Kaiser-Josef-Platzâ zusammenarbeiten.
FĂŒr das Projekt wurde die AFS â Agentur fĂŒr Sicherheit GmbH von der Stadt beauftragt und ermĂ€chtigt, ab Mitte Mai fĂŒr fĂŒnf Monate Kontrollen von MĂŒllsĂŒndern durchzufĂŒhren, ihre Daten aufzunehmen und in weiterer Folge an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Auch hinsichtlich des Alkoholverbotes am Kaiser-Josef-Platz werden die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma unterwegs sein. Zur Erinnerung: Im November 2024 wurde die Verordnung âAlkoholverbot am Kaiser-Josef-Platzâ erlassen, da es trotz SensibilisierungsgesprĂ€chen mit den Konsumenten zu keinerlei ZugestĂ€ndnissen kam und sich Bewohner, GeschĂ€ftskunden sowie wartende Personen auf der Businsel zusehends bedroht fĂŒhlten. Nun ist zu erwarten, dass mit den ersten sommerlichen Temperaturen wieder manche meinen, dass das Alkoholverbot fĂŒr sie nicht gilt.
Die Mitarbeiter der AFS werden dabei sowohl in Uniform als auch in Zivil unterwegs sein. Möglich ist diese Vorgangsweise durch entsprechende Regelungen im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz. Demzufolge ist die Gemeinde fĂŒr die Kontrollen zustĂ€ndig und kann dafĂŒr besondere Aufsichtsorgane bestellen. Die Waste Watcher sind dazu befugt, Ausweise von Personen zu kontrollieren, die sie bei einer VerwaltungsĂŒbertretung ertappen. So können sie die IdentitĂ€t feststellen und Anzeige bei der zustĂ€ndigen Bezirksverwaltungsbehörde erstatten.
Die Stadt Wels erwartet sich durch den zusĂ€tzlichen Einsatz der Waste Watcher einen RĂŒckgang der Verunreinigungen und eine Einhaltung des Alkoholverbotes am Kaiser-Josef-Platz. Ziel ist es jedoch nicht, möglichst hohe Geldstrafen einzunehmen, sondern potenzielle MĂŒllsĂŒnder vom illegalen Entsorgen abzuhalten. Die Schwerpunkte der Waste Watcher werden in der Innenstadt und in auch in den Parks und GrĂŒnanlagen in den Stadtteilen liegen. Dabei werden besonders das illegale Entsorgen von âKleinmĂŒllâ (beispielsweise PET-Flaschen, Glasflaschen und Dosen, Verpackungen aus Fastfoodrestaurants etc.), von Zigarettenstummeln und Speiseresten und von Hundekot sowie illegal abgestellter SperrmĂŒll und herrenlose Einkaufswagen ĂŒberwacht.
Die Mindeststrafen beginnen abhĂ€ngig von der MĂŒllmenge bei 30 Euro (z.B. Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder GetrĂ€nkedosen). Laut Gesetz sind BuĂgelder von bis zu 8.200 Euro möglich. Wer gegen die Verordnung des Alkoholverbotes verstöĂt, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 218 Euro rechnen.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âDer Pilotversuch im vergangenen Jahr hat sehr gut funktioniert und positive RĂŒckmeldungen aus der Bevölkerung gebracht. Wir werden deshalb auch heuer wieder so genannte âWaste Watcherâ in der Innenstadt und den Stadtteilen einsetzen, die gemeinsam mit der stĂ€dtischen Ordnungswache fĂŒr mehr Sauberkeit in der Stadt sorgen.â
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âNeben dem Abstrafen von MĂŒllsĂŒndern ist es wichtig, die im vergangenen Winter erlassene Verordnung hinsichtlich Alkoholverbot am Kaiser-Josef-Platz zu kontrollieren und entsprechend zu strafen. Die verstĂ€rkten KontrollgĂ€nge sollen im ersten Sommer nach dem Erlass verdeutlichen, dass die Verordnung nicht zahnlos ist, sondern hart durchgegriffen wird!â
Christian Lamprecht (GeschĂ€ftsfĂŒhrer AFS â Agentur fĂŒr Sicherheit GmbH): âDer AFS â Agentur fĂŒr Sicherheit GmbH und ihren Mitarbeitern ist es sehr wichtig, die Stadt Wels, ihre gesetzlichen Vertreter und vor allem alle BĂŒrger, welchen eine saubere und lebenswerte Stadt wichtig ist, bei der Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes zu unterstĂŒtzen. Wir wollen bei unserer Arbeit gemeinsam fĂŒr ein sauberes und sichereres Wels sorgen.â
Bildtext:
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ sowie Christian Lamprecht/GeschĂ€ftsfĂŒhrer mit Mitarbeiter des AFS und der Ordnungswache mit illegal entsorgtem Abfall am Zwinger beim MĂŒhlbach.
Bildhinweise: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).